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Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung – was ist das eigentlich

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Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um ein branchenübergreifendes Beschäftigungsmodell. Ins Leben gerufen wurde dieses Modell erstmals in den USA und hat sich im Laufe der letzten Jahrzehnte immer mehr ausgebreitet. Mittlerweile gibt es in Deutschland rund 800.000 Arbeitnehmer, die in diesem Beschäftigungsmodell angestellt sind. Arbeitnehmerüberlassung wird derzeit immer beliebter, weshalb dieses Modell in Zukunft vermutlich noch häufiger eingesetzt werden wird. Der Begriff Arbeitnehmerüberlassung wird als Synonym zu dem Begriff „Zeitarbeit“ verwendet. Dieser Begriff entstammt der Tatsache, dass der Arbeitnehmer bei einer bestimmten Firma nur „auf Zeit“ angestellt ist.

Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung findet in zahlreichen Branchen Anwendung. Vor allem Helfer-Jobs, handwerkliche Facharbeiter und Bürokräfte sind hier gefragt. Das Spektrum reicht jedoch vom angelernten Arbeiter bis hin zum hochqualifizierten Angestellten und weit darüber hinaus. Wie genau das Modell der Arbeitnehmerüberlassung funktioniert, was die Besonderheiten sind und welche Aspekte dabei beachtet werden sollten, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag. Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, welche die rechtlichen Grundlagen bei Arbeitnehmerüberlassung betreffen.

Wann es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt

Von Arbeitnehmerüberlassung spricht man dann, wenn ein Arbeitnehmer in einem sogenannten Zeitarbeitsunternehmen angestellt ist, welches ihn dann an verschiedene Firmen weiter vermittelt. Bei der Zeitarbeitsfirma handelt es sich also um eine Art Verleiher, der verschiedene Arbeitnehmer an ebenso verschiedene Kundenunternehmen verleiht. Dabei gibt es strenge Regeln und Gesetze, die stets zu beachten sind.

Um Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich also, wenn ein Arbeitnehmer einen sogenannten Zeitarbeitsvertrag erhält. Häufig wird der Begriff Zeitarbeit jedoch missverstanden, da es hier nicht darum geht, für wie lange der Arbeitnehmer bei der Zeitarbeitsfirma angestellt ist. Hier gibt es wie bei allen anderen Beschäftigungsmodellen sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverträge. Selbst Vollzeit-, Teilzeit- und Mini-Job-Basis variieren hier von Unternehmen zu Unternehmen oder von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer. Mit dem Begriff Zeit soll verdeutlicht werden, dass der Arbeitnehmer dem Kundenunternehmen nur für einen bestimmten und im Vorhinein meistens schon festgelegten Zeitraum überlassen wird.

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Arbeitnehmerüberlassung ist keine endgültige Überlassung

Ein weiteres Missverständnis herrscht aber auch bei dem Begriff der Arbeitnehmerüberlassung. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um die endgültige Überlassung, also die Vermittlung an ein Unternehmen, sondern nur um eine zeitlich begrenzte Arbeitnehmerüberlassung. Zwar ist auch die Vermittlung an ein Kundenunternehmen möglich, jedoch wird dieser Schritt dann auch explizit als Arbeitnehmervermittlung und nicht als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Von Arbeitnehmerüberlassung spricht man also immer dann, wenn ein Angestellter einer Zeitarbeitsfirma regelmäßig an unterschiedliche Leihunternehmen verliehen wird.

Wann Arbeitnehmerüberlassung sinnvoll ist

Eine Arbeitnehmerüberlassung kann zu verschiedenen Zwecken sinnvoll sein. Zum einen bietet sie Arbeitnehmern eine meist schnelle und unkomplizierte Beschäftigungsmöglichkeit. Zum anderen bietet sie aber auch potentiellen Arbeitgebern, also den sogenannten Kundenunternehmen, welche die Mitarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma entleihen, zahlreiche Vorteile. So können diese die Beschäftigungsdauer und die verschiedenen Einsätze ihrer Mitarbeiter viel variabler gestalten, als bei einer ganz normalen Festanstellung.

Wenn ein Unternehmen dagegen selbst feste Mitarbeiter anstellt, so geht dieses Arbeitsverhältnis mit zahlreichen Verpflichtungen einher. Der Arbeitgeber muss für den Mitarbeiter in diesem Fall nicht nur Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, sondern ist auch in Urlaubszeiten und im Krankheitsfall für die Lohnfortzahlung zuständig. Sollte es dem Unternehmen mal nicht so gut gehen oder die Auftragslage gering sein, so können Arbeitnehmer nicht einfach entlassen werden. Auch Stunden dürfen nicht einfach gekürzt werden, da Arbeitnehmer bestimmte Rechte haben. Bezieht ein Unternehmen seine Mitarbeiter jedoch von einer Zeitarbeitsfirma, so gibt es in diesem Bereich wesentlich mehr Spielraum und es können zahlreiche Personalkosten gespart werden.

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Darüber hinaus ist die Arbeitnehmerüberlassung sehr empfehlenswert, wenn Unternehmen und potentielle Mitarbeiter sich gegenseitig kennenlernen möchten. Ein Mitarbeiter kann durch die Arbeitnehmerüberlassung also ein bestimmtes Unternehmen kennenlernen und sich einen detaillierten Eindruck von den Arbeitsabläufen und auch den Kollegen verschaffen, indem er für einen gewissen Zeitraum in dem Unternehmen eingesetzt wird. Nach einer solchen Probezeit kann sowohl der Mitarbeiter als auch das Unternehmen viel besser entscheiden, ob eine langfristige Zusammenarbeit infrage kommt. Somit sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auf der sicheren Seite.

Darüber hinaus sollte von einer Arbeitnehmerüberlassung Gebrauch gemacht werden, wenn ein Arbeitnehmer auf anderem Wege keinen neuen Job findet. Wer arbeitssuchend ist, sollte Zeitarbeitsfirmen in jedem Fall in Betracht ziehen, da durch dieses Modell oft ein schnellerer Berufseinstieg möglich ist.

Was ist verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

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Um eine Zeitarbeitsfirma zu gründen und in dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig zu sein, benötigt jedes Unternehmen eine Erlaubnis vom Arbeitsamt. Wenn eine solche Erlaubnis nicht vorliegt, jemand aber dennoch eine Zeitarbeitsfirma betreibt, so handelt es sich hierbei um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Darüber hinaus liegt eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung dann vor, wenn ein sogenannter (Schein-)Werkvertrag deklariert wird. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer in eine fremde Firma geschickt wird und dort dem Vorgesetzten dieser Firma weisungsgebunden ist.

Der Entleiher hat also die Verantwortung und bestimmt alle Bedingungen, die bei der Arbeitnehmerüberlassung eigentlich von der Zeitarbeitsfirma geregelt werden sollten. Bei der Arbeitnehmerüberlassung sollte es so sein, dass der Arbeitgeber alle Anliegen, die den Arbeitnehmer betreffen, regelt. Gibt dieser die Verantwortung jedoch vollständig an den Entleiher ab, so handelt es sich hierbei um einen Scheinwerkvertrag. Die Arbeitsagentur überprüft in der Regel die Unterlagen aller Zeitarbeitsfirmen und muss die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig verlängern. Zeitarbeitsfirmen sollten sich auch auf stichprobenartige Kontrolle vonseiten der Arbeitsagentur einstellen.

So funktioniert Arbeitnehmerüberlassung

Wenn ein Arbeitnehmer die Arbeit in einem Zeitarbeitsunternehmen aufgenommen hat, dann wird in der Regel zunächst ein Mitarbeiterprofil erstellt. Darin werden alle Daten des jeweiligen Mitarbeiters oder der jeweiligen Mitarbeiterin hinterlegt. Hierzu zählen zum einen die demographischen Daten, aber auch Berufsausbildung, Werdegang Berufserfahrungen sowie besondere Fertigkeiten und Fähigkeiten werden hier hinterlegt. An Arbeitnehmerüberlassung interessierte Unternehmen können sich diese Mitarbeiterprofile dann anschauen und bei Bedarf einen oder mehrere Mitarbeiter auswählen. Im Anschluss müssen dann noch einige bürokratische Angelegenheiten geklärt werden, bevor der Mitarbeiter seinen Einsatz im Unternehmen antritt.

Dauer des Einsatzes festlegen

So müssen im Vorhinein zum Beispiel die Dauer des Einsatzes, die genauen Arbeitszeiten, die jeweiligen Tätigkeiten im Unternehmen und viele weitere Teilaspekte untereinander abgestimmt und festgelegt werden. Sind alle Details geklärt, so kann der Arbeitnehmer bei der neuen Stelle anfangen. Die Dauer des Einsatzes ist dabei immer begrenzt, sodass der Mitarbeiter die Leihfirma nach einem gewissen Zeitraum wie beispielsweise sechs Monaten wieder verlässt. Möglicherweise gibt es zu diesem Zeitpunkt jedoch schon ein neues Kundenunternehmen, welches den Mitarbeiter für den darauf folgenden Zeitraum beschäftigen möchte.

Der Mitarbeiter wechselt deshalb nicht selten gleich von einem ins nächste Unternehmen, sodass ein reibungsloser Arbeitsplatzwechsel möglich ist.

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Was die Arbeitnehmerüberlassung kostet

Finanziell sieht es bei der Arbeitnehmerüberlassung so aus, dass das sogenannte Leihunternehmen, also die Firma, welche die Mitarbeiter ausleiht, die Zeitarbeitsfirma zunächst mit einem festgelegten Stundensatz für den Mitarbeiter bezahlt. Die Zeitarbeitsfirma selbst muss von diesem Geld dann wiederum den Arbeitslohn für ihre Mitarbeiter bezahlen. Darüber hinaus müssen sämtliche Sozialversicherungsbeiträge, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall oder Urlaubsgeld bezahlt werden.

Wenn ein Mitarbeiter nicht gleich von einem Unternehmen ins nächste wechseln kann, so ist in dieser Übergangszeit die Zeitarbeitsfirma für den Lohn des Mitarbeiters zuständig. Dieser hat – wie jeder fest angestellte also auch das Recht auf ein regelmäßiges Gehalt. Nicht zuletzt müssen auch laufende Kosten des Unternehmens und eigene intern angestellte Mitarbeiter bezahlt werden.

Deshalb lohnt sich Arbeitnehmerüberlassung

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Da die Leihunternehmen (im Folgenden auch Entleiher) jedoch einen recht hohen Geldbetrag an die Zeitarbeitsfirma zahlen, lohnt sich dieses Beschäftigungsmodell. Auch für die Kundenunternehmen handelt es sich hierbei um eine attraktive und kostensparende Möglichkeit, passende Mitarbeiter für zu erledigende Aufgaben im Unternehmen einzusetzen. Zwar ist der Stundenlohn, den sie hier für einen Mitarbeiter bezahlen, wesentlich höher als bei einem Festangestellten, jedoch entfallen durch dieses Modell zahlreiche Kosten und Risiken, welche diesen Betrag wieder ausgleichen.

Zum einen ist der Entleiher nicht für die Sozialversicherungsbeiträge zuständig und zum anderen trägt er auch keine Verantwortung für den weiteren Werdegang des Mitarbeiters. Sollte dieser einmal nicht mehr gebraucht werden oder Urlaub haben, so muss das Leihunternehmen hier nichts bezahlen. Diese Kosten werden von der Zeitarbeitsfirma, in welcher der Mitarbeiter angestellt ist, lückenlos übernommen. Damit gleichen sich die Kosten für Personal nicht nur aus, sondern stellen auch eine tolle Möglichkeit dar, um viel Geld zu sparen.

Was ist Equal Treatment?

Der Begriff Equal Treatment wird aus dem Englischen abgeleitet und wörtlich mit dem Begriff „Gleichbehandlung“ übersetzt. Auch hier geht es darum, dass Mitarbeiter eine grundsätzliche Gleichbehandlung im Vergleich zu festangestellten Stammmitarbeitern genießen können. Sie sollen diesen gegenüber nicht benachteiligt sein, was sich nicht nur auf das Arbeitsentgelt bezieht. Das Gesetz des Equal Treatments stellt bereits sicher, dass sich das Gehalt eines Zeitarbeitnehmers nach einer gewissen Einsatzzeit im Unternehmen nicht mehr von dem Gehalt eines fest angestellten Stammmitarbeiters unterscheiden darf.

Der Begriff Equal Treatment geht noch weiter darüber hinaus und fordert auch eine Gleichstellung in anderen Rechten und Pflichten des Arbeitnehmers. So sollen auch die Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter gleich sein, sodass Leiharbeiter keine Benachteiligung erfahren. Beispielsweise sollten allen Mitarbeitern die gleiche Anzahl Urlaub an Werktagen eingeräumt werden. Auch Arbeitszeiten sollten jederzeit transparent kommuniziert werden und bei Überstunden sollte ebenfalls eine Gleichbehandlung erfolgen.

All diese Gleichstellungen sind in der Regel das Gesetz des Equal Treatments.

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Wer ist Arbeitgeber bei der Arbeitnehmerüberlassung

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Arbeitgeber ist bei der Arbeitnehmerüberlassung immer der Personaldienstleister. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter stets beim jeweiligen Zeitunternehmen angestellt und Vorgesetzter somit immer der Geschäftsführer der jeweiligen Firma ist. Wird der Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an ein Kundenunternehmen vermittelt, so ändert sich dieser Zustand nicht. Selbstverständlich erteilt das jeweilige Kundenunternehmen bestimmte Aufgaben, die der Mitarbeiter ausführen soll. Anders wäre dieses Beschäftigungsmodell nicht durchzuführen. Auch die Einarbeitung des Mitarbeiters wird vom jeweiligen Kundenunternehmen übernommen. Der Mitarbeiter bekommt dort also Anweisungen über die auszuführenden Tätigkeiten und die Arbeitsabläufe im Unternehmen.

Vorgesetzter ist das Kundenunternehmen jedoch keinesfalls. So hat es beispielsweise keine Entscheidungsbefugnis über das Gehalt des Mitarbeiters, über die geltenden Arbeitsverträge oder Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeitsfirma. Gleichzeitig werden gewisse Aspekte jedoch mit dem Kundenunternehmen abgestimmt und müssen demnach mit dreifacher Zustimmung getroffen werden.

Der Arbeitgeber, also Personaldienstleister hat jedoch immer das letzte Wort. Er ist für den Mitarbeiter verantwortlich und muss somit auch die Lohnfortzahlung an Urlaubstagen oder im Krankheitsfall übernehmen. Auch er entscheidet, wie viele Urlaubstage einem Mitarbeiter zustehen und wie im Krankheitsfall vorzugehen ist. Natürlich ist er dabei verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. In einsatzfreien Zeiten muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zudem weiterhin ein festes Gehalt bezahlen.

Kundenunternehmen (Entleiher) wird in Entscheidungen eingebunden

Bei einigen Bedingungen wird jedoch das Kundenunternehmen stark in die Entscheidung mit einbezogen, da es von den Auswirkungen bestimmter Maßnahmen betroffen ist. Möchte ein Mitarbeiter während der Einsatzzeit in einem Kundenunternehmen beispielsweise Urlaub beantragen, so müssen hier selbstverständlich die Möglichkeiten des Kundenunternehmens in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Für die Zeitarbeitsfirma ist es letztendlich irrelevant, an welchen Tagen der Mitarbeiter Urlaub nimmt, für das Kundenunternehmen jedoch nicht. Schließlich hat er in diesem Unternehmen tagtäglich gewisse Aufgaben zu erfüllen. In der Urlaubszeit fehlt also nicht der Zeitarbeitsfirma, sondern dem jeweiligen Kundenunternehmen eine wichtige Arbeitskraft.

Auch die Arbeits- und Pausenzeiten an sich werden in der Regel vom Kundenunternehmen mit bestimmt. Bei diesem Aspekt würde es ebenfalls weniger Sinn ergeben, wenn die Zeitarbeitsfirma entscheidet, wann der Mitarbeiter Pause macht oder mit der Arbeit beginnt. Schließlich hängen Arbeits- und Pausenzeiten von der Struktur des jeweiligen Struktur des Unternehmens ab. Verantwortlich bleibt dennoch der Arbeitgeber, also Inhaber der Zeitarbeitsfirma. Wichtig ist außerdem, dass bei allen Entscheidungen, die in dieser Dreieckskonstellation getroffen werden, die gesetzlichen Grundlagen zu beachten sind.

Ist Arbeitnehmerüberlassung Zeitarbeit?

Der Begriff Arbeitnehmerüberlassung wird tatsächlich synonym zum Begriff Zeitarbeit verwendet. Im Grunde genommen beschreiben beide Begriffe das Beschäftigungsmodell, um das es hier geht, sehr gut und detailliert. Arbeitnehmer bestimmter Branchen werden einem spezifischen Kundenunternehmen überlassen, weshalb sich der Begriff der Arbeitnehmerüberlassung entwickelt hat. Doch auch das Wort Zeitarbeit kommt dem beschriebenen Beschäftigungsmodell begrifflich sehr nahe, da die Angestellten in den jeweiligen Firmen nun mal nur „auf Zeit“ tätig sind. Bei beiden Begrifflichkeiten gibt es jedoch auch zahlreiche Missverständnisse, weshalb es sich lohnt, genauer hinzuschauen.

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Viele glauben, dass mit der Zeitarbeit die Zeitdauer gemeint ist, in der ein Arbeitnehmer bei einem Personaldienstleister angestellt ist. Somit glauben viele fälschlicherweise, dass es bei einer Zeitarbeitsfirma nur befristete Arbeitsverträge gibt und das Beschäftigungsverhältnis nicht von langer Dauer ist. In Wirklichkeit bezieht sich der Begriff jedoch ausschließlich auf den Einsatz im jeweiligen Kundenunternehmen.

Dort ist die Zeitdauer des Einsatzes durchaus begrenzt, was im Grunde genommen der Kern dieses Arbeitsmodells ist. Bei einem Personaldienstleister selbst kann ein Arbeitnehmer jedoch über einen sehr langen Zeitraum angestellt sein. Er wechselt häufig das Einsatzunternehmen und bekommt Einblicke in die verschiedensten Berufe und Branchen. Dennoch hat er einen festen Arbeitsvertrag und alle Rechte, die fest angestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ebenfalls genießen.

Auch beim Begriff Arbeitnehmerüberlassung gibt es zahlreiche Missverständnisse. Viele assoziieren mit diesem Wort die endgültige Vermittlung an eines der jeweiligen Leihunternehmen. Dies ist damit jedoch nicht gemeint, auch wenn eine Übernahme durch ein Kundenunternehmen erst nach einer gewissen Einsatzdauer möglich ist. Gemeint ist auch hier zunächst, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum dem Kundenunternehmen überlassen wird. Soll der Leiharbeiter jedoch fest angestellter Mitarbeiter der jeweiligen Firma werden, dann handelt es sich hierbei um eine Vermittlung und nicht um eine Überlassung der Arbeitskraft. Es erfolgt eine gewisse Ablösesumme und so kann auch jeder Mitarbeiter Stammmitarbeiter in einem Unternehmen werden. Die Arbeitnehmerüberlassung ist von dem Begriff der Arbeitnehmerübermittlung jedoch grundsätzlich zu unterscheiden, da es sich hierbei um zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte handelt.

Häufig gestellte Fragen aus der Arbeitnehmerüberlassung

Gesetzesgrundlage der Arbeitnehmerüberlassung

Für die Arbeitnehmerüberlassung gibt es einige Gesetzesgrundlagen, die zu beachten sind. Fälschlicherweise wird Arbeitnehmerüberlassung oder im allgemeinen Zeitarbeit häufig ein schlechter Ruf zugeschrieben. Jedoch gibt es in jeder Branche schwarze Schafe und somit natürlich auch in der Branche der Arbeitnehmerüberlassung. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar, da es bestimmte Gesetze gibt, welche die Rechte und Pflichten eines solchen Arbeitsverhältnisses klären.

Zum einen haben Leiharbeiter zunächst die gleichen Rechte, die andere Arbeitnehmer ebenfalls haben. Damit ist beispielsweise gemeint, dass Arbeitnehmer einen gewissen Anspruch auf Urlaubstage haben. Auch eine Lohnfortzahlung muss im Krankheitsfall und im Urlaub gewährleistet werden. Des Weiteren muss der Arbeitgeber regelmäßig Beiträge zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers zahlen.

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Neben den allgemeinen Rechten und der allgemein gültigen Gesetzesgrundlage für Arbeitsrecht gibt es für die Arbeitnehmerüberlassung aber noch einige ganz eigene Gesetze. Beispielsweise gibt es hier noch das sogenannte Nachweisgesetz, das besagt, dass Zeitarbeitnehmer das Recht haben, Informationen über das Kundenunternehmen, in dem sie eingesetzt werden, schriftlich zu erhalten. Das Nachweisgesetz gibt vor, dass Mitarbeiter nicht nur Name und Adresse der Leihfirma, sondern auch den Ort, die geplante Dauer der Beschäftigung, Arbeitszeiten sowie Gehalt und andere Aspekte schriftlich einsehen können.

Eine weitere wichtige Gesetzesgrundlage für die Arbeitnehmerüberlassung ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Es stellt sicher, dass die Zeitarbeitsfirma eine Erlaubnis für den Betrieb der Arbeitnehmerüberlassung vorzeigen kann. Die Einhaltung dieses Gesetzes wird von der Agentur für Arbeit regelmäßig überprüft.

Ebenfalls bereits genannt und erläutert sind die Gesetze zum Equal Treatment und Equal Pay. Mithilfe von diesen beiden Gesetzen wird sichergestellt, dass Zeitarbeitnehmer mit vergleichbaren Stammmitarbeitern eines Unternehmens nach einer gewissen Einsatzzeit gleichgestellt und auch gleich bezahlt werden. Des Weiteren gibt es bestimmte Tarifverträge, die in den jeweiligen Branchen Anwendung finden. Nicht zuletzt gibt es bei der Arbeitnehmerüberlassung noch das Gesetz zur Personalvermittlung, dass eine gewisse Ablösesumme und bestimmte Bedingungen zur Übernahme von Leihunternehmen festgelegt.

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

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Eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist Teil des sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Dieses legt fest, dass Unternehmer eine gesetzliche Erlaubnis der Arbeitsagentur brauchen, wenn sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung tätig sein möchten. Um ihre Mitarbeiter an Kundenunternehmen zu verleihen, benötigen sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Arbeitsagentur.

Dieser wird sorgfältig überprüft und erst nach einem positiven Ergebnis erhält der Unternehmer eine entsprechende Erlaubnis dafür, eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben. Zu Beginn ist diese Erlaubnis jedoch zunächst auf drei Jahre befristet. Erst im Anschluss kann ein Antrag auf eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden.

Wer gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verstößt, dem droht automatisch der Entzug der ausgestellten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Zeitarbeitsfirmen, die schon langjährige Erfahrung haben, können in der Regel eine unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung vorweisen.

Voraussetzungen für eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Darüber hinaus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um einen solchen Antrag stellen und natürlich auch bewilligt zu bekommen. Die Voraussetzungen setzen sich dabei aus mehreren Faktoren zusammen. So ist es beispielsweise erforderlich, dass der Unternehmer alle notwendigen Regeln und Verpflichtungen kennt und dass er diese in vollem Umfang beachtet. Zudem müssen auch die weiteren Pflichten eines Arbeitgebers erfüllt werden, die auch außerhalb der Arbeitnehmerüberlassung Anwendung finden. Dazu gehören beispielsweise eine pünktliche Entlohnung und transparente Arbeitszeiten.

Wenn der Arbeitgeber diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so bekommt er die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nicht verlängert oder die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung wird gar nicht erst ausgestellt. Darüber hinaus hat der Personaldienstleister auch gegenüber den Kundenunternehmen spezifische Pflichten zu erfüllen, die ebenfalls ausschlaggebend für die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sind.

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