Wissen zum Thema
Zeitarbeit
Zeitarbeit – was ist das eigentlich
Das Wort Zeitarbeit hat seinen Ursprung in der Definition des Begriffs: Arbeiten auf Zeit. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für eine gewisse Zeit lang bei einer bestimmten Firma arbeitet. Angestellt ist diese Person aber nicht bei dieser Firma, sondern bei einer sogenannten Zeitarbeitsfirma. Die Person hat also einen Arbeitsvertrag mit einer Verleih-Firma, welche den Arbeitnehmer dann an einen oder mehrere Kunden entleiht. Sie überlässt den eigenen Arbeitnehmer also einer anderen Firma, woher auch der Begriff Arbeitnehmerüberlassung kommt.
Zeitarbeiter führen häufig einfache Arbeiten aus und sind nicht selten als sogenannte Helfer tätig. Grundsätzlich gibt es jedoch viele verschiedene Tätigkeitsfelder und auch Qualitätsstufen in der Zeitarbeit. Fast ein Drittel aller Zeit Arbeitnehmer arbeiten in der Metall- und Elektrobranche. Etwa 25 % ist in den Bereichen Logistik, Verkehr und Sicherheit tätig. Die Dienstleistungsbranche lebt ebenfalls mehr und mehr von Zeitarbeitskräften. Auch in Zukunft wird der Anteil von Zeitarbeitnehmern vermutlich weiter ansteigen.
- Zeitarbeit – was ist das eigentlich
- Beschäftigungsform – Zeitarbeit
- Zeitarbeit – wie funktioniert das?
- Wie viel verdient man in der Zeitarbeit?
- Festanstellung Zeitarbeit – Was das bedeutet
- Zeitarbeit Jobs
- Tarifvertrag – Zeitarbeiter
- Woher kommt die Zeitarbeit
- Vorteile als Zeitarbeiter
- Ein seriöses Zeitarbeitsunternehmen erkennen
- Qualifikationen und Berufe in der Zeitarbeit
Beschäftigungsform – Zeitarbeit
Unter dem Begriff Zeitarbeit versteht man eine Beschäftigungsform, bei der die Mitarbeiter über einen Personaldienstleister an bestimmte Kundenunternehmen entliehen werden. Der Mitarbeiter, also der Zeitarbeitnehmer ist meistens bei dem Personaldienstleister fest angestellt und verfügt über einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Für den Bereich Zeitarbeit, der auch als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet wird, gibt es klare Gesetze und Regeln. Diese Regeln klären zunächst das Dreiecksverhältnis zwischen dem Zeitarbeitnehmer, den Personaldienstleister und dem Kunden, also dem Betrieb, der den Mitarbeiter leihen möchte.
Festanstellung bei einem Personaldienstleister
Wenn eine Firma ein Mitarbeiterprofil attraktiv findet und den Dienst des spezifischen Mitarbeiters dann für einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen möchte, wird der Mitarbeiter vom Personaldienstleister an diese Firma überlassen. Der Begriff Zeitarbeit bezieht sich in diesem Rahmen nicht auf die Zeit, für die der Arbeitsvertrag des jeweiligen Mitarbeiters gültig ist. Gemeint ist hiermit die Zeit, für die der Mitarbeiter an ein Kundenunternehmen verliehen wird. Viele Zeitarbeitnehmer agieren also in einer ganz normalen Festanstellung, bei denen Urlaubszeiten, Lohnfortzahlungen und die üblichen Sozialleistungen mit inbegriffen sind.
Zeitarbeit – wie funktioniert das?
Das Unternehmen, in dem Zeitarbeiter angestellt sind, regelt in erster Linie, wo Mitarbeiter eingesetzt werden und wie lange sie für die entsprechende Firma tätig sind. Dabei muss das Unternehmen dem Mitarbeiter stets schriftlich mitteilen, wenn ein Firmenwechsel erfolgen soll. Eingearbeitet wird der Zeitarbeiter dann in dem jeweiligen Betrieb, der die Dienste des Mitarbeiters in Anspruch nehmen möchte. Darüber hinaus erfolgt die Lohnabrechnung, die Planung von Urlaubszeiten, Mitteilung von Krankheitsausfällen und alle weiteren organisatorischen Aspekte über die Zeitarbeitsfirma.
Wie viel verdient man in der Zeitarbeit?
Das Gehalt eines Zeitarbeitnehmers ist in der Regel individuell und richtet sich nach dem im entsprechenden Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn. In den meisten Fällen ist das Gehalt sogar tariflich geregelt. Je nachdem, in welcher Branche der Zeitarbeit jemand tätig ist und wie lange er dort eingesetzt wird, kann sich das Gehalt durch spezielle Zulagen auch erhöhen. Darüber hinaus wird ein Mindestlohn festgelegt. Eine wichtige Rolle spielen hier die wechselnden Arbeitsplätze, an denen der Mitarbeiter tätig ist. Diese zahlen häufig einen unterschiedlich hohen Lohn, weshalb auch der Zeit Arbeitnehmer nicht immer gleich entlohnt wird. In den einsatzfreien Zeiten ist der Mitarbeiter jedoch weiterhin fest bei der Zeitarbeitsfirma angestellt, sodass er auch in diesen Zeiten ein regelmäßiges Gehalt bekommt. Die Abrechnung erfolgt durch das Zeitarbeitsunternehmen. Der Mitarbeiter bekommt seinen Lohn also nicht vom Kunden Unternehmen, sondern von der Firma, bei der er angestellt ist. Die Firma, die den Mitarbeiter entleihen möchte, zahlt also einen festen Betrag an die Zeitarbeitsfirma, welche wiederum die Lohnzahlungen ihrer Mitarbeiter vornimmt.
Ablösesumme in der Zeitarbeit
Die Höhe der Ablösesumme richtet sich nach dem Gesetz und muss in einem angemessenen Rahmen liegen. Abhängig ist sie dabei von der Dauer der Überlassung des Arbeitnehmers und von dem Aufwand, den die Vermittlung mit sich bringt. Die Provision wird ausschließlich vom Entleiher, also dem Unternehmen gezahlt. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass die Höhe der Provision mit der Dauer der Tätigkeit sinkt, da der Aufwand der Rekrutierung mit der Zeit niedriger wird. Andere Vereinbarungen, die in Überlassungsverträgen das Gegenteil zum Ausdruck bringen, sind unwirksam. In der Regel liegt die Ablösesumme bei Zeitarbeit zwischen einem und drei Bruttomonatsgehältern des entsprechenden Zeitarbeiters. Bezieht sich die Ablösesumme auf einfache Tätigkeiten oder den Niedriglohnsektor, wird meistens ein Bruttomonatsgehalt als Richtlinie genommen. Bei hoch qualifizierten Zeitarbeitern können es hingegen bis zu drei Monatsgehältern sein.
Somit richtet sich die Höhe der Ablösesumme bei Zeitarbeit also auch nach dem Tätigkeitsbereich und der Qualifikation des jeweiligen Mitarbeiters. Diese Regeln sind für eine Übernahme innerhalb der ersten drei Monate gültig. Je länger die Überlassung andauert, desto mehr sinkt die Provision. Der Mitarbeiter selbst erhält hingegen keine Provision. Um die Provision an das Vermittlungsunternehmen zu umgehen, reicht es, einige Monate zwischen Leiharbeit und Festanstellung vergehen zu lassen.
Wie hoch ist der Mindestlohn
Bei einer Zeitarbeitsfirma gelten wie bei allen anderen Branchen auch bestimmte Regeln zum Mindestlohn. Dieser soll verhindern, dass Arbeitnehmer ausgebeutet und unterdurchschnittlich bezahlt werden. Lange Zeit gab es bei Zeitarbeitsfirmen keinen Mindestlohn, was sich mittlerweile jedoch geändert hat. Seit über zwei Jahren gibt es nun auch bei diesem Beschäftigungsmodell klare Vorschriften. Vereinigungen von Arbeitgebern und Gewerkschaften, die zumindest zum Teil auch für die Arbeitnehmerüberlassung zuständig sind und die bundesweit tariflichen Mindestlöhne wurden hier miteinander vereinbart. Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. April 2021 in ganz Deutschland 10,45 €. Der Bruttolohn eines Zeitarbeitnehmers darf also nicht unter diesen Betrag fallen. Die Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit richtet sich also nach dem gesetzlichen Mindestlohn, auf den Arbeitnehmer achten sollten. Bei Problemen oder einer niedrigeren Bezahlung können sich Betroffene an entsprechende Stellen wenden oder sich einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen.