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Leiharbeiter

Leiharbeiter – Das Herzstück der Zeitarbeit

Immer mehr Arbeitnehmer sind heutzutage als Leiharbeiter angestellt. Das bedeutet, dass sie für eine sogenannte Zeitarbeitsfirma tätig sind. In ihrem Arbeitsalltag werden sie in verschiedenen Unternehmen eingesetzt, da der eigene Arbeitgeber sie an verschiedene Unternehmen „verleiht“. Aus diesem Grund werden Arbeitnehmer, die nach diesem Modell arbeiten, auch als „Leiharbeiter“ bezeichnet. Das Modell der Zeitarbeit bringt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile mit sich. Was ein Leiharbeiter genau macht, wie viel er kostet, ob und wann er übernommen werden kann sowie viele weitere Fragen zum Thema Leiharbeiter werden in diesem Artikel beantwortet.

Was wird für Leiharbeiter bezahlt

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Der Lohn eines Leiharbeiters kann sehr unterschiedlich sein und hängt maßgeblich davon ab, in welcher Branche der Leiharbeiter tätig ist. Während früher vermehrt einfache Arbeitskräfte aus dem Bereich des Handwerks oder der Dienstleistungen in Leiharbeit angestellt waren, so hat sich dieses Spektrum heute maßgeblich erweitert. Mittlerweile werden nicht mehr nur angelernte oder Hilfsarbeitskräfte, sondern auch hochqualifizierte Führungs- und Fachkräfte im Rahmen der Zeitarbeit an Kundenunternehmen vermittelt. Dementsprechend unterliegen auch die Stundenlöhne und Monatsgehälter großen Schwankungen.

Im Grunde genommen erhalten Leiharbeiter jedoch den gleichen Lohn, wie festangestellte Mitarbeiter in einem Unternehmen derselben Branche auch. Die meisten richten sich dabei nach dem gesetzlichen Tariflohn. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Steuerzahlungen, sowie alle weiteren zu leistenden Kosten ähneln den Ausgaben für einen festangestellten Mitarbeiter.

Wichtig zu erwähnen ist hierbei noch, dass alle für den Leiharbeiter zu leistenden Beiträge wie Lohn, aber auch die Kosten für Sozialversicherungen und Lohnfortzahlungen, wie zum Beispiel bei Urlaub oder Krankheit des Mitarbeiters anfallen, von der Zeitarbeitsfirma zu tragen sind. Diese wird wiederum von den Kundenunternehmen bezahlt, in denen der Mitarbeiter tätig ist. Für beide Unternehmen stellt das Modell der Leiharbeit einen finanziellen und oft auch einen praktischen Nutzen dar. Die Leiharbeitsfirma erzielt Gewinne aus dem Betrag, der nach den Abgaben übrig bleibt, während die Firma, welche die Mitarbeiter entleiht, zahlreiche Vorteile und Freiheiten im Personalwesen genießen kann. Der Stundenlohn eines Leiharbeiters ist dabei zwar etwas höher als bei einem Stammmitarbeiter, jedoch bleiben dafür einige Extrakosten erspart, sodass sich das Modell auch für die Kundenfirma bezahlt macht.

Wann muss ich als Leiharbeiter übernommen werden

Eine Übernahme durch das Kundenunternehmen, in welchem der Mitarbeiter für eine Zeit lang tätig ist, ist im Allgemeinen nicht vorgesehen. Bei dem Modell der Leiharbeit geht es vielmehr darum, dass der Leiharbeiter nach einem Einsatz in einem anderen Unternehmen tätig wird. Allerdings besteht dennoch die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter von einem Kundenunternehmen übernommen wird. In der Praxis geschieht es sogar recht häufig, dass die Mitarbeiter einer Leihfirma zu Stammmitarbeitern des jeweiligen Unternehmens werden, für das sie im Rahmen der Zeitarbeit tätig geworden sind.

Spätestens nach 18 Monaten muss ein Leiharbeiter nämlich das Unternehmen wechseln oder vom jeweiligen Kundenunternehmen übernommen werden. In diesem Fall erhält die Leiharbeitsfirma eine Ablösesumme und der Leiharbeiter bekommt einen festen Arbeitsvertrag bei der jeweiligen Firma. Eine Übernahme muss also spätestens 1,5 Jahre nach Beginn des Einsatzes erfolgen.

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Was kostet ein Leiharbeiter

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Das Kundenunternehmen, welches den jeweiligen Mitarbeiter entleiht, muss der entsprechenden Leihfirma einen festgelegten Stundensatz zahlen. Dieser Stundensatz richtet sich nach der jeweiligen Branche, der Tätigkeit des Arbeitnehmers, dem Arbeitspensum und vielen weiteren Faktoren. In der Regel ist dieser Stundensatz jedoch viel höher als der Stundenlohn eines festangestellten Mitarbeiters.

Dennoch ist ein Leiharbeiter für ein Kundenunternehmen günstiger als ein Stammmitarbeiter, da hier alle weiteren Personalkosten entfallen. Für einen fest angestellten Mitarbeiter muss ein Unternehmen nämlich nicht nur den Lohn, sondern auch zahlreiche weitere Kosten übernehmen. Dazu zählen beispielsweise Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie viele steuerliche Abgaben. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Lohnfortzahlungen vorzunehmen, sofern der Mitarbeiter Urlaub hat oder krankheitsbedingt ausfällt. All diese Kosten müssen von der jeweiligen Leiharbeitsfirma übernommen werden, sodass dem Kundenunternehmen diese Kosten erspart bleiben. Unterm Strich ist ein Leiharbeiter deshalb in vielen Fällen günstiger als ein Stammmitarbeiter.

Darüber hinaus bietet das Modell zahlreiche Freiheiten, welche sich viele Unternehmen zunutze machen. Beispielsweise muss bei einem fest angestellten Mitarbeiter das Kündigungsrecht beachtet werden und Mitarbeiter können nicht ohne weiteres Lohnkürzungen oder Kürzungen der Arbeitszeiten erhalten. Wenn eine Firma also saisonbedingt oder aufgrund einer Krise weniger Aufträge hat, so bleibt sie dennoch auf den Personalkosten sitzen, da sich diese nicht ohne weiteres und vor allem nicht von heute auf morgen reduzieren lassen.

Wer jedoch eine Leiharbeitsfirma nutzt, der kann je nach Auftragslage exakt so viele Mitarbeiter einsetzen, wie er gerade benötigt. Aus diesem Grund entfallen viele unnötige Kosten, mit denen andere Unternehmen zu kämpfen haben. Somit ist es für viele Firmen wesentlich günstiger, mit Leiharbeitskräften anstatt mit festangestellten Stammmitarbeitern zu arbeiten.

Ist ein Leiharbeiter ein Mitarbeiter?

Jein. Ein Leiharbeiter ist im Grunde genommen ein Mitarbeiter der entsprechenden Leiharbeitsfirma. Das bedeutet, dass er in dieser Firma festangestellt und dieser Arbeitgeber für den Mitarbeiter verantwortlich ist. In den sogenannten Kundenunternehmen wird der Mitarbeiter dann für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt und unterscheidet sich deshalb von den dort tätigen Stammmitarbeitern. Darunter versteht man jene Mitarbeiter, die einen festen Arbeitsvertrag bei der jeweiligen Firma haben, in welcher der Leiharbeiter nur für einen begrenzten Zeitraum arbeitet. Das Arbeitsverhältnis und das Klima in der jeweiligen Firma sind jedoch ähnlich. So erhält der Leiharbeiter auch hier vom Vorgesetzten der jeweiligen Firma den Arbeitsauftrag, also die zu erledigenden Aufgaben. Es handelt sich dabei zwar nicht um einen Vorgesetzten in dem Sinne wie man es aus einem anderen Arbeitsverhältnis kennt, wohl aber um eine Art Auftraggeber.

Der eigentliche Arbeitgeber ist dagegen der Inhaber der Zeitarbeitsfirma. Mit dieser Firma hat der Arbeitnehmer einen festen Arbeitsvertrag abgeschlossen, in dem alle wichtigen Bedingungen, wie beispielsweise Arbeitszeiten, Gehalt, aber auch Urlaubstage und weitere Aspekte schriftlich verankert sind. Der Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma verpflichtet sich dazu, die Aufträge und Aufgaben im jeweiligen Kundenunternehmen ordnungsgemäß zu erfüllen.

In der Praxis ist es dabei häufig so, dass es augenscheinlich nur wenige Unterschiede zwischen Stammmitarbeitern und Leihmitarbeitern gibt. Dies ist jedoch stark von der jeweiligen Firma, ihrer Größe und des Betriebsklimas abhängig. Auch bezüglich der Gehälter und der Arbeitsbedingungen findet zumindest nach einem gewissen Zeitfenster eine Art Anpassung statt, sodass hier alle gleichberechtigt sind und niemand einen Nachteil befürchten muss.

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Leihfirma und Leiharbeiter

Bei einer sogenannten Leihfirma handelt es sich um einen Personaldienstleister. Dieser überlässt die Arbeitnehmer der eigenen Firma an andere Unternehmen, da die Kernaufgabe einer Leihfirma in der Vermittlung von Arbeitskräften liegt. Die vermittelten Arbeitskräfte werden Leiharbeiter oder Zeitarbeitnehmer genannt.

Woher stammt der Begriff Leihfirma

Der Begriff „Leihfirma“ stammt ursprünglich vom Begriff des „Entleihens“. Die Funktion einer Leihfirma besteht darin, Arbeitskräfte an verschiedenste Unternehmen zu „verleihen“. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter zwar für das jeweilige Kunden-Unternehmen – also für das Unternehmen, welches das Angebot des Personaldienstleisters in Anspruch nimmt – arbeiten, dort aber nicht festangestellt sind. Viele verwenden heutzutage lieber den Begriff „Zeitarbeitsfirma“, da dieser Begriff näher am Menschen dran ist und man das Wort „leihen“ auch für Gegenstände verwendet. Dennoch ist Leiharbeit auch heute noch ein gängiger Begriff und bietet nicht nur Arbeitgebern, sondern auch Arbeitnehmern hervorragende Karrierechancen!

Wie funktioniert eine Leihfirma?

Eine Leihfirma spezialisiert sich entweder auf eine bestimmte oder gleich auf mehrere Branchen. Sie hat fest angestellte Mitarbeiter, welche nach Bedarf an verschiedene Kunden-Unternehmen „entliehen“ werden. Besonders für Unternehmen, die eine schwankende Auftragslage haben oder potenzielle Mitarbeiter zunächst über einen langen Zeitraum kennenlernen möchten, lohnt sich eine Leihfirma. Im Anschluss an das befristete Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer in vielen Fällen vom Kunden-Unternehmen übernommen werden, sofern dies von beiden Seiten der Wunsch ist.

Wie lange darf ein Leiharbeiter in einem Betrieb arbeiten

Ein Leiharbeiter darf maximal 18 Monate in derselben Leihfirma tätig sein. Damit ist selbstverständlich das Kundenunternehmen gemeint, in welchem der Mitarbeiter einen zeitlich begrenzten Einsatz hat. Nach Ablauf der 18 Monate muss der Mitarbeiter entweder das Einsatzunternehmen wechseln oder von dem jeweiligen Unternehmen übernommen werden. In letzterem Fall wechselt der Mitarbeiter das Unternehmen und wird zum Stammmitarbeiter der jeweiligen Firma.
Dies geschieht dann, wenn Mitarbeiter und Unternehmen so gut zusammenpassen, dass beide die Zusammenarbeit in Zukunft nicht mehr missen möchten.

Viele Unternehmen erkennen diese Möglichkeit von Anfang an und nutzen das Modell der Leiharbeit deshalb als eine Art Testphase. In einem Zeitraum von 18 Monaten haben Mitarbeiter und Unternehmen ausreichend Zeit, sich gegenseitig kennenzulernen. Nach Ablauf dieser Zeit ist es leicht zu sagen, ob eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll ist oder nicht. Wenn dies der Fall ist, dann muss nur noch die Leiharbeitsfirma informiert werden und mit der Übernahme einverstanden sein. Als Entschädigung leistet das Kundenunternehmen eine gewisse Ablösesumme an die Leiharbeitsfirma. Diese richtet sich in der Regel nach der Höhe des Gehalts des jeweiligen Mitarbeiters. Der Mitarbeiter erhält dagegen keine Ablösesumme, bekommt jedoch einen festen Arbeitsvertrag bei der neuen Firma.

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Wer ist Arbeitgeber für Leiharbeiter

Für den Leiharbeiter ist der Inhaber der jeweiligen Leiharbeitsfirma Arbeitgeber. Das Kundenunternehmen, in welchem der Mitarbeiter tätig ist, stellt somit nur eine Art Auftraggeber für einen begrenzten Zeitraum dar. Selbstverständlich ähnelt das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Auftraggeber des Kundenunternehmens und den dort tätigen Mitarbeitern einem ganz normalen Arbeitsverhältnis. Jedoch ist der Inhaber hier keinesfalls für den Mitarbeiter zuständig. Er verteilt zwar die Aufgaben und ist auch für die Einarbeitung des Mitarbeiters verantwortlich, verfügt ansonsten aber weder über gesetzliche Rechte noch Pflichten bzgl. des Arbeitsverhältnisses. So muss er beispielsweise keine Lohnfortzahlungen vornehmen, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfällt. Auch Lohnfortzahlungen für Urlaubstage fallen dem Kundenunternehmen nicht zulasten. Dieses leistet ausschließlich einen festen Stundenbetrag an die Zeitarbeitsfirma, die den Leiharbeiter zur Verfügung stellt. Besondere Vereinbarungen werden entsprechend mit der jeweiligen Firma und den Mitarbeitern geklärt. Die Leiharbeitsfirma fungiert deshalb zum einen als eine Art Vermittlungsstelle zwischen Mitarbeiter und Kundenunternehmen, ist zum anderen aber gleichzeitig der Hauptarbeitgeber für alle Mitarbeiter der Leiharbeitsfirma.

Als Leiharbeiter kündigen

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Wer seinen Job als Leiharbeiter kündigen möchte, der muss dabei dieselben Aspekte beachten, die auch im Allgemeinen bei einer Kündigung zu berücksichtigen sind. Wichtig sind hierbei in erster Linie die Vereinbarungen, welche im jeweiligen Arbeitsvertrag getroffen worden sind. In der Regel gibt es eine Kündigungsfrist von drei Monaten für die ordentliche Kündigung.

Diese gilt sowohl vonseiten des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. In den meisten Arbeitsverträgen werden jedoch individuelle Vereinbarungen getroffen, die stets zu berücksichtigen sind. So wird in vielen Fällen beispielsweise eine sogenannte Probezeit von sechs Monaten vereinbart, in der die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen beträgt. Eine Kündigung muss dabei immer schriftlich erfolgen. Wichtig ist außerdem, dass die Kündigung dem gesetzlichen Arbeitgeber, also der Zeitarbeitsfirma vorgelegt wird.

Kündigung bei der Zeitarbeitsfirma

Das Kundenunternehmen, in dem der Mitarbeiter zum Zeitpunkt seiner Kündigung tätig ist, ist von diesem Prozess ausgeschlossen. Zwar muss das Unternehmen über den künftigen Ausfall des Mitarbeiters informiert werden, hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis und ist von sämtlichen Rechten und Pflichten bezüglich der Kündigung ausgeschlossen. Wenn der Mitarbeiter nicht bei der Zeitarbeitsfirma kündigen, sondern lediglich das Leihunternehmen wechseln möchte, so muss in der Regel keine Kündigung erfolgen. Der beste Rat ist hier, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und die Gründe für den Wunsch das Unternehmen zu wechseln genauer zu erläutern. In vielen Fällen ist es so, dass der Mitarbeiter nicht gut in das Kundenunternehmen passt oder die Anforderungen und Aufgaben nicht seinen Fähigkeiten und Kompetenzen entsprechen. Auch das Kundenunternehmen ist mit der Zusammenarbeit in einem solchen Fall häufig unzufrieden, weshalb ein Wechsel für alle Beteiligten sinnvoll ist.

Was macht ein Leiharbeiter?

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Ein Leiharbeiter kann ganz unterschiedliche Positionen in einem Unternehmen besetzen. So ist es möglich, dass Zeitarbeitsfirmen nur Mitarbeiter in einem bestimmten Bereich der Dienstleistung oder des Handwerks vermitteln. Doch auch die Vermittlung von hochqualifizierten Fachkräften ist möglich. Das Leiharbeitsmodell findet mittlerweile also branchenübergreifend Anwendung, sodass sich die Tätigkeit eines Leihmitarbeiters nicht pauschal darstellen lässt. Gemeinsam ist allen Leiharbeitern jedoch das Beschäftigungsmodell der Leiharbeit. Sie erfahren in ihrem Arbeitsalltag eine Menge Abwechslung, da sie nicht ununterbrochen in ein und demselben Unternehmen tätig sind. Stattdessen werden sie in verschiedenen Unternehmen eingesetzt und von ihrem Arbeitgeber an diese vermittelt. Benötigt eine Firma für einen gewissen Zeitraum vermehrt Personal, beispielsweise weil die Auftragslage saisonbedingt unterschiedlich hoch ist, dann kann sie einen sogenannten Leiharbeiter engagieren.

Leiharbeit: Sprungbrett für die Karriere

Dieses Modell gibt der Firma die Möglichkeit, die kurzfristig anfallenden Aufgaben durch geeignetes Personal bewältigen zu lassen, und zwar ganz ohne die Einstellung neuer Mitarbeiter. Diese ist nämlich in der Regel mit zahlreichen Verpflichtungen verbunden, welche die meisten Firmen gerade bei einer nur kurzzeitig erhöhten Auftragslage nicht in Kauf nehmen möchten.

Der ausgewählte Leiharbeiter wird von seiner Zeitarbeitsfirma über den gewünschten Einsatz informiert und tritt diesen zum vereinbarten Zeitpunkt an. Nachdem der Einsatz erfolgreich beendet wurde, wird der Leiharbeiter an das nächste Kundenunternehmen weiter vermittelt. In vielen Fällen kann es jedoch auch zu einer Übernahme des jeweiligen Mitarbeiters kommen. Sofern das Unternehmen und der Mitarbeiter feststellen, dass die Zusammenarbeit hervorragend funktioniert und der Mitarbeiter dauerhaft im Kundenunternehmen eingesetzt werden kann, ist eine Überlassung des Mitarbeiters möglich.

Aus diesem Grund stellt das Modell der Leiharbeit für viele Arbeitnehmer auch ein sogenanntes Sprungbrett im Bereich der Karriere dar. Vielen Arbeitnehmern fällt es schwer, in einer bestimmten Branche Fuß zu fassen oder eine Stelle in einem attraktiven Unternehmen zu erhalten. Mit dem Modell der Leiharbeit erhalten Arbeitnehmer hingegen oft schneller einen Job, bei dem sie zudem die Möglichkeit haben, unterschiedliche Unternehmen kennenzulernen und ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.

Wann bekommen Leiharbeiter mehr Geld?

Das Gehalt eines Leiharbeiters richtet sich in der Regel nach dem gesetzlichen Tariflohn. So erhalten die Mitarbeiter ein ähnliches Gehalt wie Festangestellte auch. Das Gehalt bekommen sie dabei von ihrem eigentlichen Arbeitgeber, also der Leiharbeitsfirma. Viele Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen vergleichen ihr Gehalt mit dem Gehalt der Stammmitarbeiter im Einsatzunternehmen. Genau hier lag lange Zeit ein großer Streitpunkt im Bereich der Zeitarbeit. Dieser Aspekt wird inzwischen jedoch per Gesetz geregelt, sodass Leiharbeiter bezüglich der Entlohnung nicht länger benachteiligt sind.

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Wenn ein Leiharbeiter einen neuen Einsatz in einem Kundenunternehmen antritt, so ist es möglich, dass sein Gehalt in den ersten Monaten etwas niedriger ausfällt als das eines vergleichbaren Stammmitarbeiters. Da der Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt jedoch zunächst eingearbeitet werden muss und somit noch nicht die volle Leistung erbringen kann, ist dies durchaus gerechtfertigt. Das Gesetz schreibt jedoch vor, dass das Gehalt spätestens nach einem drei viertel Jahr angepasst werden muss. Dies gilt jedoch nur bei ununterbrochener Tätigkeit im Unternehmen. Wenn ein Mitarbeiter also ein drei viertel Jahr bei einem bestimmten Kundenunternehmen tätig ist, so muss er spätestens nach Ablauf von neun Monaten das gleiche Gehalt bekommen wie ein Stammmitarbeiter, welcher dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit im Unternehmen ausübt. Somit erhalten Leiharbeiter durch das Gesetz die Sicherheit, ein faires Gehalt zu bekommen. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Arbeitgeber, die gleich zu Beginn dasselbe Gehalt zahlen – hier kommt es also ganz auf die Branche und auf den Arbeitgeber an.

Das versteht man unter einem Zeitarbeitsverhältnis

Unter einem Zeitarbeitsverhältnis versteht man das klassische Modell der sogenannten Zeit- oder auch Leiharbeit. Das bedeutet, dass ein Mitarbeiter bei einer sogenannten Zeitarbeitsfirma angestellt ist und diese ihn entsprechend diesem speziellen Arbeitsmodell an verschiedene Kundenunternehmen „verleiht“. Irrtümlicherweise wird unter einem Zeitarbeitsverhältnis häufig ein befristeter Arbeitsvertrag verstanden. So glauben viele, dass der Mitarbeiter in einer Firma nur auf Zeit tätig ist und keinen festen Arbeitsvertrag erhält. Dabei handelt es sich jedoch um ein Missverständnis. Genau wie in jeder anderen Branche und Firma auch, so gibt es in einer Leiharbeitsfirma ebenfalls sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverträge.

Leiharbeiter wird an Leihunternehmen verliehen

Das Zeitarbeitsverhältnis meint dagegen, dass der jeweilige Mitarbeiter nur für einen begrenzten Zeitraum an die jeweiligen Leihunternehmen verliehen wird. Somit ist es nicht möglich, dass ein Mitarbeiter dauerhaft bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist und gleichzeitig über viele Jahre hinweg in ein und demselben Unternehmen arbeitet. Bei einer Zeitarbeitsfirma an sich kann ein Mitarbeiter hingegen unbegrenzt lange angestellt sein. Wichtig dabei ist nur, dass alle gesetzlichen Regeln befolgt und eingehalten werden. Dazu zählt beispielsweise auch der regelmäßige Wechsel der Einsatzfirma.

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Wie oft kann ein Leiharbeiter verlängert werden?

Der Arbeitsvertrag eines Leiharbeiters darf nach Ablauf von 18 Monaten lediglich für zwei Jahre befristet verlängert werden, sofern kein sachgemäßer Grund zur Verlängerung vorliegt. In diesem Zeitraum ist es möglich, den Arbeitsvertrag bis zu dreimal zu verlängern. Leiharbeiter können demnach bis zu dreieinhalb Jahre mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingesetzt werden. Dafür müssen jedoch die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Des Weiteren dürfen Leiharbeiter nicht länger als 18 Monate bei ein und demselben Unternehmen eingesetzt werden. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass der Leiharbeiter ununterbrochen für 18 Monate in einer Leihfirma tätig ist. Sofern die 18 Monate durch einen Zeitraum von mindestens drei Monaten unterbrochen werden, beginnt die Frist wieder von vorn.

Was kann ein Leiharbeiter von der Steuer absetzen?

Bei der Steuer gelten für einen Leiharbeiter zunächst die gleichen Bedingungen wie für einen anderen Arbeitnehmer auch. Somit können sie steuerliche Vorteile erst bei der Steuererklärung geltend machen.

Unbedingt absetzen sollten Leiharbeiter die Anfahrtskosten zur jeweiligen Arbeitsstelle. Diese können Leiharbeiter mit 0,30 € pro Kilometer geltend machen, und zwar für die Hin- und auch für die Rückfahrt. Ein normaler Arbeitnehmer kann hingegen nur die Kilometerpauschale absetzen. Somit haben die Arbeiter hier einen entscheidenden Vorteil gegenüber anderen Arbeitnehmern. Darüber hinaus kann auch die Verpflegung am jeweiligen Arbeitsplatz steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer länger als acht Stunden von seinem Wohnort entfernt ist. Hierfür können pauschal zwölf Euro pro Tag abgesetzt werden. Im Prinzip können Leiharbeiter oft mehr von der Steuer absetzen, als normale Arbeitnehmer, was einen großen Vorteil der Leiharbeit darstellt. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, ist dabei in vielerlei Hinsicht sehr individuell und hängt von den Arbeitsbedingungen am Einsatzort sowie dem Tätigkeitsprofil und den damit einhergehenden Besonderheiten der jeweiligen Stelle ab.

Häufig gestellte Fragen Leiharbeiter

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