Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Leiharbeit?

Die Begriffe Leiharbeit und Zeitarbeit werden in der Regel synonym verwendet, sodass es hier keinen wesentlichen Unterschied gibt. Mit beiden Begriffen wird ein Beschäftigungsmodell beschrieben, in dem ein Leiharbeiter bei einer Zeitarbeits- oder einer Leiharbeitsfirma angestellt ist. Die Aufgabe einer solchen Firma ist es, geeignete Mitarbeiter an sogenannte Kundenunternehmen zu entleihen. Das bedeutet, dass eine Leiharbeitsfirma mehrere festangestellte Mitarbeiter hat, diese jedoch nicht direkt in dem jeweiligen Unternehmen arbeiten. Stattdessen werden sie von ihrem Arbeitgeber an verschiedene Unternehmen vermittelt, die für einen begrenzten Zeitraum geeignetes Personal benötigen. Der Begriff Leiharbeit kommt dabei – wie oben bereits erläutert – von dem Hauptbestandteil dieses Arbeitsmodells, nämlich dem Verleihen und Entleihen von Arbeitnehmern.

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Zeitarbeit vs. Leiharbeit

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Doch auch der Begriff Zeitarbeit hat sich eingebürgert, da er das Modell ebenso verständlich darstellt und beschreibt wie der Begriff der Leiharbeit. Mit dem Wort „Zeit“ wird hierbei nämlich unterstrichen, dass der Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeit für ein Unternehmen tätig ist. Damit ist jedoch nicht die Leiharbeitsfirma an sich gemeint, sondern die Firma, in dem der Leiharbeiter einen zeitlich begrenzten Einsatz hat.

Äußert eine Firma Interesse an einem Leiharbeiter und passen die Anforderungen der Firma zu dem ausgewählten Mitarbeiter, dann bekommt dieser von seinem Arbeitgeber einen Einsatz in dem entsprechenden Unternehmen zugeteilt. Der Arbeitnehmer erhält im Vorhinein alle wichtigen Informationen rund um den Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Name und Sitz des Unternehmens, aber auch Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen sowie die vorhergesehene Dauer des Einsatzes. Da diese bereits vor dem Antritt der Stelle festgelegt werden muss und zudem auch zeitlich begrenzt ist, wird Leiharbeit auch als Zeitarbeit bezeichnet.

Aktuell sind die meisten Zeitarbeiter als Helfer beschäftigt. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Zeitarbeiter gibt es in allen Qualifikationsstufen und für so gut wie jede Arbeit. In so gut wie jedem Bereich können Sie als Zeitarbeiter tätig sein. Obwohl es sich meistens um die Metall- und Elektribranche handelt, erledigen viele Zeitarbeiter auch verschiedene Aufgaben im Verkehr, Sicherheitsbereich, Verkauf oder auch in der Dienstleistung.

Muss man als Zeitarbeiter alle Tätigkeiten ausführen?

Einsatz des Leiharbeiters im Kundenunternehmen

Für einen Leiharbeiter muss das Kundenunternehmen, in dem der Leiharbeiter tätig ist, einen gewissen Stundensatz an das Leihunternehmen zahlen. Dieser Stundensatz hängt dabei maßgeblich von der jeweiligen Branche und dem Tariflohn ab. Da sich das Einsatzgebiet von Leiharbeitern heutzutage über alle Branchen und Qualifikationsstufen hinwegzieht, kann hier kein pauschaler Betrag genannt werden. Zu betonen ist jedoch, dass der Stundensatz weit über dem eigentlichen Stundenlohn des jeweiligen Mitarbeiters liegt. Das Leiharbeitsunternehmen muss neben der Entlohnung des jeweiligen Mitarbeiters nämlich noch viele weitere Kosten decken. So muss der Arbeitgeber hier beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnfortzahlungen bei Urlaub oder Krankheit leisten. Auch die Lohnsteuer sowie viele weitere verpflichtende Kosten müssen von dem Betrag abgedeckt werden.

Nicht zuletzt muss die Zeitarbeitsfirma auch interne Mitarbeiter, wie beispielsweise Büroarbeitskräfte bezahlen. Darüber hinaus fallen laufende Fixkosten für den Standort der Firma und weitere Unternehmensausgaben an. Da die Kundenunternehmen für jeden Leiharbeiter jedoch einen recht hohen Stundensatz zahlen müssen, erzielt die Leiharbeitsfirma dennoch einen attraktiven Gewinn.

Fazit

Auch die Firma, welche die Mitarbeiter entleiht, profitiert von diesem Modell. Auf den ersten Blick erscheint der Stundensatz des Leiharbeiters zwar recht hoch, jedoch entfallen hier zahlreiche Ausgaben, die er bei einem Stammmitarbeiter leisten muss. Die Ausgaben, wie beispielsweise die oben genannten Sozialversicherungsbeiträge, Lohnfortzahlungen und Steuern werden wie oben erläutert von der Leiharbeitsfirma übernommen. Somit müssen Kundenunternehmen für einen Leiharbeiter einen niedrigeren Betrag zahlen, als für einen Stammmitarbeiter.

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