Akkordarbeit

Sowohl bei der Zeitarbeit als auch bei vielen anderen Beschäftigungsmodellen richtet sich das Gehalt des Arbeitnehmers in der Regel nach dem sogenannten Stundenlohn. Darüber hinaus gibt es aber noch andere Vergütungsmodelle, wie beispielsweise das Modell der Akkordarbeit. Wie dieses Modell funktioniert, auf welcher Grundlage der Lohn hierbei berechnet wird und welche Rahmenbedingungen hier gesetzlich festgelegt sind, erfahren Sie in dem folgenden Artikel.

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Was ist Akkordarbeit?

Bei der Akkordarbeit handelt es sich um ein Arbeitsmodell, bei dem die tatsächlich geleistete Arbeitsmenge in einer bestimmten Zeit vergütet wird. Anders als bei vielen anderen Arbeitsmodellen werden die Arbeitnehmer hier also nicht nach Stundenlohn bezahlt, sondern nach Leistung. Ziel dieses Arbeitsmodells ist eine höhere Produktionsgeschwindigkeit, da die Arbeitnehmer durch ihre Leistung ihr Gehalt gezielt beeinflussen können. Somit soll vor allem im produzierenden Gewerbe in kurzer Zeit eine große Stückzahl hergestellt werden. Die Vorgaben müssen dabei stets reproduzierbar sein, damit dieses Arbeitsmodell langfristig genutzt werden kann. Es gibt einige objektive Rahmenbedingungen, die dafür sorgen, dass die Mengenbemessung rechtlich abgesichert ist.

Rahmenbedingungen

Dazu zählen die Anzahl der hergestellten Stücke, die Länge sowie das Gewicht des angefertigten Produktes und auch das Volumen. Arbeitgeber erhoffen sich durch dieses Modell eine besonders schnelle Produktion, was einer der größten Vorteile dieses Arbeitsmodells darstellt. Des Weiteren ermöglicht das Modell eine bessere Leistungskontrolle und eine einfachere Planung der Arbeitsabläufe. Auch die Arbeitnehmer profitieren von einem solchen Modell, da sie ihren Verdienst durch eine besonders gute Leistung erhöhen können. Das bedeutet jedoch auch, dass sie in einer Phase, in der sie nicht so leistungsfähig sind wie gewohnt, mit einem niedrigeren Gehalt rechnen müssen. Somit bringt das Modell auch einige Nachteile mit sich. Die Arbeitnehmer werden dadurch nicht selten zu stark belastet und stehen unter permanentem Druck. Nicht zuletzt leidet unter der schnellen Produktion auch die Qualität der Produkte.

Gehalt in der Akkordarbeit

Bei der Akkordarbeit wird nicht der bekannte Stundenlohn, sondern ein sogenannter Akkordlohn gezahlt. Dieser unterteilt sich wiederum in den sogenannten „Geldakkord“ und den „Zeitakkord“. In der Regel wird bei der Akkordarbeit nach dem sogenannten Zeitakkord abgerechnet. Das bedeutet, dass sich die Höhe des Lohns nach der erbrachten Leistung in einer bestimmten Zeit richtet. Der Lohn setzt sich dabei aus einem Grundlohn sowie einem Akkordzuschlag zusammen. Der Geldakkord richtet sich dagegen ausschließlich nach der erbrachten Leistung, die der Arbeitnehmer am Ende des Tages erbracht hat. Beim Zeitakkord wird also darauf geschaut, wie viel Stück ein Arbeitnehmer beispielsweise in 5 Minuten produziert. Beim Geldakkord richtet sich das Gehalt nur nach der erbrachten Stückzahl.

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Des Weiteren gibt es auch in der Akkordarbeit den sogenannten Mindestlohn, sofern dieser für die abgeleistete Arbeitszeit erreicht wird. Welche Bestandteile der Vergütung hier auf den Mindestlohn angerechnet werden können, ist gesetzlich nicht klar definiert. Insgesamt haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen klaren Blick für das Gehalt, was am Ende des Monats ansteht. Soll der Akkordlohn erhöht werden, so muss nur der Faktor „Euro pro Minute“ erhöht werden, was für den Arbeitgeber einen großen Vorteil darstellt. Darüber hinaus haben Arbeitnehmer einen transparenten Einblick in ihre Leistung und wissen beispielsweise zu jeder Zeit, ob sie schneller oder langsamer als der Durchschnitt sind.

Nicht zuletzt wird beim Akkordlohn noch zwischen Einzelakkord und Gruppenakkord unterschieden. Während sich der Einzelakkord stets auf die erbrachte Leistung jeden einzelnen Mitarbeiters bezieht, wird beim Gruppenakkord – wie der Name bereits vermuten lässt – eine Gruppenleistung vergütet. In manchen Bereichen ist dies notwendig, da es bestimmte Produktionsmethoden gibt, welche ausschließlich über Gruppenarbeit ausgeführt werden können.

Akkordarbeit in der Zeitarbeit

Das Vergütungsmodell der Akkordarbeit findet nicht nur in Unternehmen mit Festangestellten, sondern auch in Zeitarbeitsfirmen Anwendung. Seit dem Jahr 2017 ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AüG) der Grundsatz des sogenannten „equal-pay“ enthalten. Dieses Gesetz besagt, dass Arbeitnehmer einer Zeitarbeitsfirma nach neun Monaten ununterbrochener Tätigkeit in einem Unternehmen das gleiche Gehalt erhalten müssen, wie Festangestellte in einer ähnlichen Position. Diese Bestimmung gilt auch für die Akkordarbeit.

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Aufwändige Berechnung

Die Berechnung ist hierbei jedoch etwas aufwändiger, da zunächst das Gehalt der Stammbelegschaft berechnet werden muss. Danach werden die Entgeltbestandteile zwischen normalen Beschäftigten und Zeitarbeitnehmern miteinander verglichen. Hierzu zählt dann nicht nur der Grundlohn, sondern auch etwaige Zuschläge, beispielsweise für Mehr-, aber auch für Akkordarbeit. Zeitarbeitnehmer, welche in einem Unternehmen Akkordarbeit leisten, haben demnach die gleichen Rahmenbedingungen wie Festangestellte. Für Arbeitgeber ist diese Berechnung oft mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, wobei es jedoch praktische Softwarelösungen gibt, welche die Branchenzuschläge automatisiert und schnell berechnen können.

Pausen & Arbeitsschutz in der Akkordarbeit

In der Regel steht Arbeitnehmern nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine 30-minütige Pause zu. In der Akkordarbeit ist diese Regelung jedoch nicht umsetzbar, weshalb die Pausenzeiten hier durch die Verträge geregelt sind. So hat die Metall- und Elektronik-Industrie beispielsweise festgelegt, dass Akkordarbeiter einen Anspruch auf eine fünfminütige Pause pro Stunde haben. Darüber hinaus gibt es die sogenannte „persönliche Vorteilszeit“, wobei es sich um eine dreiminütige Pause für individuelle Bedürfnisse wie beispielsweise den Gang zur Toilette handelt.

Da dieses Arbeitsmodell mit einer recht hohen körperlichen Belastung einhergeht, gibt es bestimmte Personengruppen, welche diese Tätigkeiten nicht ausführen dürfen. Dazu zählen beispielsweise Jugendliche und Schwangere. Des Weiteren sind in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen häufig noch weitere Vorgaben definiert. Dazu zählen auch spezifische Arbeitsschutzbestimmungen, welche die Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Schäden durch Überlastung schützen sollen.

Fazit

Das Modell der Akkordarbeit bietet also sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vor-, aber auch Nachteile. Arbeitgeber können das Arbeitstempo ihrer Mitarbeiter durch die Aussicht auf ein besseres Gehalt ankurbeln, womit nach kurzer Zeit schnelle Ergebnisse erzeugt werden können. Darüber hinaus erleichtert es dem Arbeitgeber die Planung und Organisation der Arbeitsabläufe und Gehaltszahlungen. Auch Arbeitnehmer profitieren, da sie ihr Entgelt selbst beeinflussen können. Häufig neigen sie jedoch gerade aus diesem Grund dazu, sich selbst körperlich zu übernehmen, was zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Aus diesem Grund gibt es bei der Akkordarbeit besonders viele Arbeitsschutzbestimmungen, die gesetzlich einzuhalten sind.

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