equal Pay Zeitarbeit

In der Zeitarbeit gibt es seit langem den Grundsatz des sogenannten „equal Pay“. Dieser soll dafür sorgen, dass Zeitarbeitnehmer den gleichen Lohn bekommen, den festangestellte Mitarbeiter in der gleichen Position auch erhalten. Wie equal pay genau berechnet wird, wann es bezahlt werden muss und welche Ausnahmesituationen es gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Was ist equal pay?

Der Begriff equal Pay bedeutet wörtlich übersetzt „gleiche Bezahlung“, womit der Name der Bedeutung zu 100 % gerecht wird. equal Pay bedeutet nämlich, dass ein Zeitabeitsunternehmen seinen Mitarbeitern ein ebenso hohes Entgelt zahlen muss, wie Mitarbeitern in einer ähnlichen Position im Unternehmen. In Paragraph §8 des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist diese Regelung gesetzlich verankert, sodass alle Zeitarbeitsunternehmen dazu verpflichtet sind, sich an diese Regeln zu halten. Einen Anspruch auf equal pay haben alle Zeitarbeiter, nachdem sie mindestens neun Monate ununterbrochen bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt sind.

Wann wird equal pay bezahlt?

Ein Zeitarbeitnehmer hat Anspruch auf equal pay, sobald er mindestens neun Monate ununterbrochen bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet. Das bedeutet, dass das Gehalt zu Beginn noch niedriger ausfallen kann, als das Gehalt eines festangestellten Mitarbeiters in gleicher Position. Oft muss der Mitarbeiter zu dieser Zeit zunächst eingearbeitet werden, doch sobald neun Monate vergangen sind, tritt das Gesetz des equal pay in Kraft.

Ist equal pay Pflicht?

Equal Pay ist für alle Zeitarbeitsunternehmen Pflicht, wobei es ein paar Ausnahmesituationen geben kann. Der Gleichstellungsgrundsatz „Equal Treatment“ legte im November 2008 den Grundstein für diese Regelung, die heute für alle Zeitarbeitsunternehmen obligatorisch ist. Dieser Grundsatz legte fest, dass alle festangestellten Mitarbeiter und Zeitarbeiter hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und allen damit verbundenen Bedingungen gleich behandelt werden müssen. Im Jahr 2017 trat dann der Equal-Pay-Grundsatz in Kraft, der seitdem in § 8 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt ist.

Darin ist verankert, dass das Entgelt von Zeitarbeitnehmern nach einer Beschäftigung von neun Monaten angepasst werden muss. Anpassung bedeutet in diesem Sinne, dass das Gehalt dem Gehalt eines dauerhaft beschäftigten Mitarbeiters, der eine ähnliche Position im Unternehmen besetzt, entsprechen muss. Des Weiteren gilt dies für jede Form von Zeitarbeit und beinhaltet auch, dass Zeitarbeitnehmer Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, vermögenswirksame Leistungen sowie Sonder- oder Verpflegungszuschüsse erhalten. Ebenso gilt dies für alle Zulagen und Zuschläge, die beispielsweise durch Mehr- oder Nachtarbeit entstehen können.

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Der Stundenlohn kann bei einer Zeitarbeitsfirma wie auch bei jedem anderen Unternehmen sehr unterschiedlich sein. Früher wurde die Zeitarbeitsbranche vermehrt dem Niedriglohnsektor zugeordnet, was jedoch auch an der eingeschränkten Auswahl an Tätigkeitsfeldern lag.

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Vorteile und Nachteile für Zeitarbeitnehmer

In erster Linie genießen Zeitarbeitnehmer durch den Grundsatz des equal pay zahlreiche Vorteile. Anders als früher haben sie nun Anspruch auf die gleiche Entlohnung wie ein festangestellter Mitarbeiter. Darüber hinaus werden weitere Ansprüche geltend gemacht, zu denen auch Ansprüche auf Sachleistungen gehören. Verfügt ein festangestellter Mitarbeiter des Unternehmens beispielsweise über ein Diensthandy oder -Auto, so erhält der Zeitarbeiter den Gegenwert in Euro ausbezahlt.

Sofern Sachleistungen in der jeweiligen Position üblich sind, es neben dem Zeitarbeitnehmer jedoch keine Festangestellten in vergleichbarer Position gibt, wird ein fiktiver Sachwert als Berechnungsgrundlage genommen, sodass der Zeitarbeiter auch in diesem Fall den Gegenwert der Sachleistung in Euro ausbezahlt bekommt.

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Nachteile von equal pay

Equal Pay bringt allerdings auch Nachteile für Zeitarbeitnehmer mit sich. Viele Zeitarbeitnehmer sind aufgrund dieser Regelung verunsichert und fürchten, häufiger ausgewechselt zu werden, was zudem stärkere Gehaltsschwankungen mit sich bringen würde. Laut einer Befragung von Zeitarbeitnehmern sehen sogar 54 % aller befragten Zeitarbeiter durch die AÜG-Reform mehr Nachteile als Vorteile.

Wie berechnet man equal pay?

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Sobald der Equal-Pay-Grundsatz in Kraft tritt, wird das Entgelt des Zeitarbeiters in vollem Umfang an das der festangestellten Mitarbeiter, welche eine ähnliche Position besetzen, vollständig angepasst. Das bedeutet, dass die Gehaltsregelungen für die jeweilige Position im Unternehmen als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Dies schließt auch weitere Regelungen wie Lohnfortzahlungen und Sondervergütungen mit ein. Auch wenn es zu mehreren Einsätzen in einem Unternehmen kommt, werden diese summiert, und zwar so lange, bis die Obergrenze von neun Monaten erreicht ist. Die Regelung gilt auch, wenn der Mitarbeiter zwischenzeitlich das Zeitarbeitsunternehmen wechselt, aber an das gleiche Unternehmen verliehen wird. Die Berechnung startet nur neu, sobald die Unterbrechung zwischen zwei Einsätzen länger als drei Monate andauert.

Dauert eine Pause zwischen zwei Einsätzen weniger als drei Monate, so wird diese Zeit nicht von den neun Monaten abgezogen, sondern voll mit einberechnet. Ausgenommen ist hier der Einsatz von Branchenzuschlags-Tarifverträgen. Der Zeitarbeiter erhält hier nach einer Einarbeitungszeit von sechs Wochen und einer Einsatzzeit von 15 Monaten die volle Gleichstellung.

Wann wird Equal Pay nicht bezahlt?

In Ausnahmefällen können Zeitarbeitsfirmen vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen. Dieser gilt dann, wenn der Personaldienstleister die Entgelt-Regelungen des Branchenzuschlags-Tarifvertrages anwendet. In diesem Fall wird der Lohn des Zeitarbeitnehmers stufenweise an den des festangestellten Mitarbeiters angepasst. Dafür muss sichergestellt werden, dass das Gehalt des Zeitarbeiters nach maximal 15 Monaten die tarifvertragliche Höhe erreicht. Als Berechnungsgrundlage dient hier das Entgelt eines vergleichbaren Mitarbeiters im Unternehmen.

Ein weiterer Ausnahmefall liegt vor, wenn das Entgelt des Zeitarbeiters von Beginn an dem tarifvertraglichen Lohn der jeweiligen Branche entspricht. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass bereits eine Gleichstellung erfolgt ist, was jedoch keinen Einfluss auf die im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelten Rahmenbedingungen hat. Somit werden die Zeiten der Überlassung an das gleiche Unternehmen genauso angerechnet wie die Einsätze von verschiedenen Personaldienstleistern, sofern die Unterbrechung nicht länger als drei Monate andauert.

Häufig gestellte Fragen equal pay

Fazit

Dank equal pay erhalten Zeitarbeiter nach neun Monaten das gleiche Entgelt wie festangestellte Mitarbeiter auch. Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness geschaffen, was die Zeitarbeitsbranche im Vergleich zu früher im Großen und Ganzen wesentlich attraktiver macht.

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