Kurzarbeit Zeitarbeit 2022: Kurzarbeitergeld wurde verlängert

Während der Bundestag das erleichterte KuG (Kurzarbeitergeld) bis zum 30.06.2022 verlängert hat, schloss die Regierung die Branche der Zeitarbeit zunächst davon aus. Nach der bisherigen Regelung hatte diese bis zum 31.03.2022 ausnahmsweise Zugang zum KuG. Am 01.04.2022 sollte die nicht mehr gelten. Dies rief starke Kritik aus Reihen der Linken, aber sogar der Union hervor, die sich vor allem gegen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) richtete. Sein Haus hatte die KuG-Regelung neu justiert. Am 18.03.2022 wurde nachjustiert und das Kurzarbeitergeld für Leiharbeiter bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

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Update vom 18.03.2022 Kurzarbeitergeld für Leiharbeiter verlängert

Am 18. März 2022 ist im Bundestag der Gesetzesentwurf (Infektionsschutzgesetz und weiterer Vorschriften) beschlossen worden. Die Ampelkoalition hat zwei Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Die Kurzarbeit betreffend sind folgende Regelungen zu den bereits am 25. Februar 2022 beschlossenen Sonderregelungen hinzugekommen:

  • Öffnung der Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer*innen bis 30. Juni 2022.
  • Verordnungsermächtigung zur Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit, befristet bis 30. September 2022.
  • Verordnungsermächtigung für die vollständige oder teilweise Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bis 30. September 2022.

Update vom 14.03.2022 Hubertus Heil möchte Kurzarbeit für Leiharbeiter verlängern

Wie Minister Hubertus Heil am 14.03. gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mitteilte, möchte er sich auch dafür einsetzen, dass Leiharbeiter über den 31. März hinaus Kurzarbeitergeld erhalten können sollen. „Lieferengpässe treffen viele Unternehmen hart und es drohen Produktionsunterbrechungen. In dieser Situation kämpfen wir mit der Kurzarbeit um jeden Arbeitsplatz“, so der Arbeitsminister.

„Aus diesem Grund wollen wir auch über den 31. März hinaus ermöglichen, dass Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können“, erklärte Heil. „Mir ist wichtig, dass wir den Beschäftigten und den Unternehmen in dieser Krise zur Seite stehen.“

Erstattung der Sozialbeiträge als Instrument

Angesichts möglicher Auswirkungen des Ukrainekriegs auf den deutschen Arbeitsmarkt will die Ampelkoalition nun ein weiteres Instrument zum Thema Kurzarbeit: Die Bundesregierung soll über den 31. März 2022 hinaus unkompliziert über eine Erstattung der Sozialbeiträge, die von Arbeitgebern getragen werden müssen, verfügen können.

Ermächtigung bis Ende September

„Die Bundesregierung wird ermächtigt, für den Fall außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, einzuführen“, heißt es in einer Formulierungshilfe aus dem Arbeitsministerium für einen Antrag der Ampelfraktionen, die dem RND vorliegt. Die entsprechende Ermächtigung soll demnach bis zum 30. September 2022 gelten.

Wenn sie verabschiedet wird, heißt das nicht, dass die Bundesregierung auf jeden Fall von ihr Gebrauch macht – die Erstattung der Sozialbeiträge bleibt dann aber im Instrumentenkasten möglicher politischer Maßnahmen.

Kritik am Ausschluss der Zeitarbeitsbranche von der verlängerten KuG-Regelung

Die Bundestagsabgeordnete Jessica Tatti von den Linken fasste stellvertretend für viele Mitglieder der Opposition die Kritik am Ausschluss der Zeitarbeitsbranche von der verlängerten KuG-Regelung zusammen, die sie während der Debatte am 18. Februar 2022 direkt an den Arbeitsminister Heil richtete. Es sei ein wirklich fatales Signal gegenüber den Leiharbeiter*innen, ihnen das Kurzarbeitergeld ab dem 1. April 2022 zu verwehren, so Tatti. Sie vom Kurzarbeitergeld auszuschließen, bedeute, sie zu Arbeitnehmer*innen zweiter Klasse zu degradieren. Dies sei schäbig.

iGZ bezeichnet Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit als nicht nachvollziehbar

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Die Abgeordnete erinnerte den Minister daran, dass dagegen sogar Kritik von der Union komme. Dies müsse er als Sozialdemokrat doch wirklich bedenklich finden. In der Tat hatte die CDU mit einem Änderungsantrag zur Verlängerung des KuG die Zeitarbeitsbranche wieder ins Spiel gebracht. Unionspolitiker sind der Auffassung, dass die Verlängerung des KuG auch für Zeitarbeiter*innen gelten sollte. Die Unionsfraktion begründete dies mit der Möglichkeit, Arbeitsplätze bei vorübergehenden Auftragseinbrüchen zu erhalten. Unterstützung kommt von Sachverständigen wie Sven Kramer, dem stellvertretenden iGZ-Bundesvorsitzender, der die Einschätzungen sowohl des Arbeitsministeriums als auch der BA (Bundesagentur für Arbeit) als nicht nachvollziehbar bezeichnete. Die BA-Vertreterin Anke Eidner hatte zuvor erklärt, die Lage für die Zeitarbeit entspanne sich aktuell, denn es würden wieder Arbeitskräfte gesucht. Darauf stützt sich offenbar Arbeitsminister Heil.

IG Metall empfiehlt Kurzarbeit für Zeitarbeiter

Kramer widersprach und verwies darauf, dass er am Arbeitsmarkt noch längst keine Entspannung erkenne. So sei die Zahl der Kurzarbeiter von November bis Dezember 2021 wieder angestiegen. Befragt wurde Kramer unter anderem von der Unionsabgeordneten Jana Schimke. Der Experte verwies in seinem Statement auf mögliche Risiken wie Lieferkettenprobleme, die eine Omikronwelle in China verursachen könne. Dann sei das Kurzarbeitergeld für Zeitarbeiter ein wichtiges Instrument. Auch aus Gewerkschaftskreisen kommt Unterstützung für diese Position. So verwies Dr. Susanne Uhl als Gewerkschaftsvertreterin darauf, dass besonders die IG Metall häufige Einbrüche bei Lieferketten beobachtet, die sich in der Automobilindustrie auswirken. In dieser seien wiederum viele Zeitarbeitnehmer beschäftigt. Die IG Metall empfehle daher die Kurzarbeit für Zeitarbeiter. Evelyn Räder vom Deutschen Gewerkschaftsbund schloss sich dieser Einschätzung an. Man könne mit KuG für Zeitarbeiter Massenentlassungen vermeiden.

Zusätzliche Expertise lieferte Prof. Dr. Ulrich Walwei vom IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). Nach seiner Einschätzung solle man die Zeitarbeit beim Kurzarbeitergeld nicht benachteiligen.

Rechtfertigungsversuch der SPD-Fraktion

Der SPD-Abgeordnete Jens Peick rechtfertigte in der Debatte das Auslaufen des KuG für Zeitarbeiter mit einem Schritt zu mehr Normalität auf dem Arbeitsmarkt. Die bisherige Regelung sei einer pandemiebedingten Krise am Arbeitsmarkt geschuldet gewesen, die er angesichts von gegenwärtig 200.000 offenen Stellen in der Leiharbeit nicht mehr erkennen könne. Minister Hubertus Heil äußerte sich nur knapp. Er lobte prinzipiell die Kurzarbeit als Sicherungsinstrument für Arbeitsplätze in der Krise, von denen sie über drei Millionen erhalten habe. Zum Auslaufen des KuG für Leiharbeiter ab dem 1. April 2022 nahm er explizit nicht Stellung.

Reguläres Kurzarbeitergeld ist für Zeitarbeit nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich ausgeschlossen. Denn gerade in der Branche der Leiharbeit ist eine schwankende Beschäftigungslage charakteristisch und unterliegt gerade dem Risiko des Leiharbeitgebers.

Kurzarbeit soll verlängert werden

Fazit

Das Auslaufen der KuG-Regelung für Leiharbeiter ab dem 1. April 2022 könnte ein Schnellschuss des Arbeitsministeriums sein, der dem Auslaufen vieler Coronamaßnahmen trotz hoher Inzidenzen ähnelt. Den Arbeitsminister sollte bedenklich stimmen, dass es dagegen Kritik sowohl von anerkannten Sachverständigen als auch von der Union, der Linken und den Gewerkschaften gibt.

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