Arbeitsüberlassungsvertrag

Der Arbeitsüberlassungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, durch die der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum an einen anderen Arbeitgeber überlassen wird. Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag entsteht zwischen Zeitarbeitsfirma und Kundenunternehmen. 

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Zwingende Vorgaben im Arbeitsüberlassungsvertrag

Im AÜV müssen Leiharbeiter namentlich erwähnt und vorgängig über den Einsatz informiert werden. Die Form der Beschäftigung muss ausdrücklich erwähnt werden.

Maximale Überlassungsdauer

Die Frist für die Einsätze dienen zur Vermeidung, dass Leihmitarbeiter zum Sparen von Lohnkosten dauerhaft eingesetzt werden. Grundsätzlich liegt die Höchstdauer von der Arbeitnehmerüberlassung bei 18 Monaten. Diese Regelung hat auch dann Gültigkeit, wenn ein anderer Personaldienstleiter den Leiharbeitnehmer im Vorfeld überlassen hat. In Ausnahmefällen kann die maximale Einsatzdauer verlängert werden.

Wenn der Entleiher den Leiharbeiter über diesen Zeitraum hinaus beschäftigen möchte, muss die Einstellung erfolgen. Eine Übernahme ist mit einem befristeten oder unbefristet Arbeitsertrag möglich. Demnach ist eine befristete Anstellung nach den 18 Monaten noch für bis zu zwei Jahre möglich. Zudem kann der Arbeitsvertrag innerhalb dieser Zeit bis zu dreimal verlängert werden. Führt der Entleiher ein weiteres Unternehmen, kann der Leiharbeitnehmer wiederum für 18 Monate im zweiten Unternehmen beschäftigt werden.

Ohne Tarifvertrag ist eine längere Dauer durch eine bestehende Betriebsvereinbarung möglich. Ist in der Vereinbarung eine Obergrenze festgelegt, gilt die Dauer der Höchstüberlassung von zwei Jahren. Eine weitere Variante ist die Anstellung mit einem Werk- oder Dienstvertrag. Dadurch wird der Personaldienstleister zum Subunternehmer des Entleihers.

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung

Leiharbeitnehmer und Entleiher profitieren von den unterschiedlichen Möglichkeiten gleichermaßen.

Vorteile für Arbeitnehmer

Für die Arbeitnehmer bieten sich mit der Zeitarbeit einige, vielleicht sogar ungeahnte, Möglichkeiten.

Chancen für eine Festanstellung

Erwerbsfähige mit Problemen auf der Suche nach einem Job haben die Möglichkeit, über die Zeitarbeit eine passende Stelle zu finden und werden möglicherweise übernommen. Die Zeit bis zu einer möglichen Übernahme kann als Probezeit gewertet werden.

Einstieg und Rückkehr ins Berufsleben

Die Zeitarbeit bietet Arbeitnehmern ohne Berufserfahrungen einen leichteren Einstieg ins Berufsleben, erste Berufserfahrungen zu sammeln und sich entsprechend zu orientieren. Nach einer längeren Auszeit kann der Wiedereinstieg mit einer Arbeitnehmerüberlassung gestartet werden.

Neue und zusätzliche Qualifikationen

Der Einsatz in unterschiedlichen Unternehmen bietet die Möglichkeit, neue oder zusätzliche Qualifikationen zu erwerben.

Exklusive Jobangebote

Nicht alle Vakanzen werden ausgeschrieben. Für spezielle Jobangebote beauftragen Unternehmen Personaldienstleiter für die Suche nach qualifizierten Mitarbeiter, zum Beispiel für eine Projektarbeit.

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Die equal personal GmbH & Co. KG unterstützt Unternehmen, in dem sie diesen qualifizierte Fachkräfte (gewerblich und kaufmännisch) vermittelt. Diese stehen auch kurzfristig zur Verfügung. Dabei setzen wir auch auf das sogenannte Active Sourcing.

30 Jahre Erfahrung

Wir legen ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Arbeitnehmer den Ansprüchen und Anforderungen des Unternehmens gerecht werden, sodass Unternehmen und Arbeitnehmer möglichst ideal zusammenpassen.

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Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsüberlassungsvertrag

In den folgenden Abschnitten beantworten wir kurz und knackig die häufigsten Fragen.

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