Tarifvertrag Zeitarbeit

In dem Bereich der Zeitarbeit gilt fast immer ein sogenannter Tarifvertrag. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung zwischen Vertretern der Gewerkschaften und den Vertretern der Arbeitgeber. Welche Inhalte in einem Tarifvertrag festgelegt werden, wird zwischen diesen Parteien in sogenannten Tarifverhandlungen ausgehandelt. Viele Branchen nutzen derartige Tarifverträge, um Prozesse zu vereinfachen und faire Arbeitsbedingungen zu erschaffen. Die Gewerkschaften und Arbeitsverbände, welche in diesem Fall als „Tarif-Vertragsparteien“ fungieren, setzen sich deshalb regelmäßig zusammen und verhandeln über Neuerungen der Tarifverträge. Damit dies gewährleistet wird, sind die Vereinbarungen immer nur für einen begrenzten Zeitraum gültig.

Welche Tarifverträge bei der Arbeitnehmerüberlassung gelten und was genau diese Tarifverträge regeln, verrät der folgende Beitrag. Darüber hinaus erfahren Sie, wie hoch der Stundenlohn bei einer Zeitarbeitsfirma ist, ob es Branchenzuschläge gibt und welcher Entgeltgruppe Zeitarbeiter zugeordnet werden.

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Welcher Tarifvertrag gilt bei der Zeitarbeit

In Deutschland gibt es den sogenannten „Manteltarifvertrag Zeitarbeit“, der für alle Mitglieder des Interessenverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) gültig ist. Die Tarifverträge für Zeitarbeit gelten dabei für die tarifgebundenen Unternehmen des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V.. Die Tarifverträge Zeitarbeit aus der BAP/iGZ-Tarifgemeinschaft gelten für alle Arbeitnehmer, welche bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt und Mitglieder einer vertragschließenden Gewerkschaft sind.

Das regelt der Tarifvertrag Zeitarbeit

Der aktuelle Tarifvertrag für Zeitarbeit gilt seit dem 1. Januar 2004 für alle Zeitarbeiter und Zeitarbeitsunternehmen, die zu dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gehören. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Mantel- und Entgelttarifvertrag, welcher die folgenden Punkte regelt:

  • Allgemeine Regelungen zur Arbeitszeit, darunter sowohl die wöchentliche Arbeitsdauer, als auch die Verteilung der Arbeitseinsätze
  • Regelungen zum Einsatz eines Arbeitszeitkontos, Arbeitsbereitschaft und Mehrarbeit
  • Gestaffelte Tarifentgelte
  • Zulagenregelungen wie zum Beispiel Zulagen bei Mehrarbeit und Überstunden
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
  • Entgeltfortzahlung bei Urlaub und allgemeine Urlaubsansprüche
  • Ansprüche auf Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Kündigungsfrist Zeitarbeit

Diese Tarifverträge gibt es in der Zeitarbeit

In der Zeitarbeit regelt der Manteltarifvertrag der BAP & iGZ die oben aufgeführten Aspekte zur Zeitarbeit. Mit diesem Vertrag schaffen die Vertragsparteien faire Löhne sowie Arbeitsbedingungen und gestalten eine transparente Tarif- und Lohnstruktur. Damit entwickelt sich die Branche der Zeitarbeit im positiven Sinne weiter, womit Zeitarbeitsfirmen immer mehr zu einem attraktiven Arbeitgeber werden.

Die Tarifverträge in der Zeitarbeit bieten dem Zeitarbeitnehmer ein hohes Maß an Sicherheit, womit die Akzeptanz der Branche Zeitarbeit kontinuierlich steigt. Doch nicht nur Arbeitnehmer profitieren von den Tarifverträgen in der Zeitarbeit. Auch Unternehmen kommen die Tarifverträge zugute, da sie somit besser planen können. Es handelt sich bei den Tarifverträgen stets um ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen den Gewerkschaften und der Zeitarbeitsbranche. Die aktuell gültigen Verträge sind flächendeckend seit dem Jahr 2004 geregelt.

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Stundenlohn bei einer Zeitarbeitsfirma

Der Stundenlohn kann bei einer Zeitarbeitsfirma wie auch bei jedem anderen Unternehmen sehr unterschiedlich sein. Früher wurde die Zeitarbeitsbranche vermehrt dem Niedriglohnsektor zugeordnet, was jedoch auch an der eingeschränkten Auswahl an Tätigkeitsfeldern lag. Während Zeitarbeitsfirmen früher vermehrt im Handwerk und in der Industrie niedergelassen waren, beschäftigen Zeitarbeitsfirmen heute Arbeitnehmer verschiedenster Branchen und mit den verschiedensten Berufen und Qualifikationen. Somit sind die Zeiten, in denen Zeitarbeitsfirmen hauptsächlich angelernte Arbeitnehmer und Hilfsarbeitskräfte beschäftigt haben, längst vorbei. Mittlerweile gibt es auch Zeitarbeitsfirmen, die hoch qualifizierte Führungskräfte einstellen, wodurch der Stundenlohn ebenfalls steigt. Aus diesem Grund lässt sich pauschal nicht sagen, wie hoch der Stundenlohn bei einer Zeitarbeitsfirma ist. Dieser hängt maßgeblich davon ab, in welcher Branche der Zeitarbeiter eingesetzt wird, welche Aufgaben er hat und auch, welche Qualifikation er mitbringt. In jedem Fall unterscheiden sich die Löhne kaum von den Löhnen, welche für das jeweilige Arbeitsfeld üblich sind. Ferner ist es in vielen Branchen – beispielsweise in der Pflege – sogar so, dass der Lohn für Zeitarbeitnehmer höher ist als für festangestellte Mitarbeiter.

Wie ist die Entgeltgruppe für Leiharbeiter

Die gültige Entgeltgruppe 2 für Leiharbeiter wird seit Juli 2020 in zwei Gruppen unterteilt. Dadurch fällt es leichter, die Eingruppierung zu gestalten und umzusetzen. Die Entgeltgruppe 2a für Leiharbeiter umfasst alle Aufgaben und Tätigkeiten, welche eine gewisse Einarbeitungszeit erfordern. Dies kann entweder bedeuten, dass der Arbeitnehmer zunächst angelernt werden muss oder dass er fachspezifische Kenntnisse mitbringen muss. Darüber hinaus kann auch fachbezogene Berufserfahrung erforderlich sein. Sollte es hingegen so sein, dass eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist, wird der Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 2b zugeordnet.

Was sind Branchenzuschläge

Branchenzuschläge haben den Nutzen, das Entgelt eines Zeitarbeitnehmers an das Entgelt eines vergleichbaren festangestellten Mitarbeiters anzupassen. Oft ist es so, dass Unternehmen sowohl Zeitarbeitnehmer, als auch festangestellte Mitarbeiter beschäftigen. Führen diese die gleiche Tätigkeit aus, so soll auch der Lohn möglichst gut daran angepasst werden. Nach einer Einarbeitungszeit werden deshalb gestaffelte Branchenzuschläge an Zeitarbeitnehmer gezahlt, um den Lohn gemäß der jeweiligen Branchenzugehörigkeit des Leih-Unternehmens anzupassen.

Fazit

Dank der Manteltarifverträge in der Zeitarbeit genießen Arbeitnehmer ein hohes Maß an Sicherheit, was die Zeitarbeitsbranche sehr attraktiv macht. Auch die Zeitarbeitsfirmen an sich genießen die Vorteile der Tarifverträge, da sie somit einfacher planen und ihren Mitarbeitern gerecht werden können. Bei Abschluss eines Arbeitsvertrages müssen dann nur noch mögliche Sondervereinbarungen getroffen werden, die das jeweilige Unternehmen betreffen. Sollte es einmal zu Problemen kommen, dann können sich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber jederzeit auf der Tarifvertrag berufen und an die jeweiligen Vertragsparteien wenden.

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