Kurzarbeit in der Zeitarbeit läuft Ende Juni aus

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Aufgrund des Ukraine-Kriegs hat die Bundesregierung die Sonderregeln zur Kurzarbeit bis zum 30. September 2022 verlängert. Die pandemiebedingten Sonderregelungen sollen hingegen wie geplant am 30. Juni 2022 auslaufen. Demnach kann für die Zeitarbeit ab Juli kein Kurzarbeitergeld mehr in Anspruch genommen werden. Die Bundesregierung begründet diesen Schritt damit, dass die Einschränkungen aufgrund der Pandemie weitestgehend aufgehoben worden und die Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt weggefallen sind.

Weiter heisst es: „Eine Verschärfung der pandemischen Situation mit einem erneuten Lockdown ist derzeit nicht zu erwarten. Hinzu kommt, dass der Arbeitsmarkt weiterhin auf Erholungskurs ist und sich derzeit in guter Verfassung befindet.“

Die Kurzarbeit in der Zeitarbeit wurde im Frühjahr kurzfristig verlängert.

Verhandlungen über eine dauerhafte Regelung von Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeit strebt der iGZ an.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verlaengerung-kurzarbeitergeld-2003908

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