Lohnerhöhung in der Zeitarbeit

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.10.2022 ist bereits beschlossene Sache. Künftig werden alle Arbeitnehmer mindestens 12 € Brutto die Stunde erhalten. Es gibt hier nur ganz wenige Ausnahmen. Von höheren Löhnen sollen künftig auch die Beschäftigten in der Zeitarbeit profitieren. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Zeitarbeitsbranche passt Löhne an

Künftig werden rund 98 Prozent aller Beschäftigten im Bereich der Zeitarbeit von Lohnerhöhungen profitieren können. Dies ist das Ergebnis einer Einigung des DGB und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Für die untere Lohngruppe in der Zeitarbeitsbranche fallen die Steigerungen üppig aus. Hier ist von mehr als 24 Prozent die Rede. Der Mindestlohn Zeitarbeit wird dabei in mehreren Stufen eine Anpassung erfahren. Zum 01.10.2022 beträgt die neue Lohnuntergrenze 12,43 € die Stunde. In einer nächsten Stufe steigt der Lohn auf 13 € die Stunde. Diese Anpassung erfolgt wiederum zum 01.04.2023. Zum 01.01.2024 erfolgt eine weitere Anpassung auf 13,50 € die Stunde. Somit wird der Lohn in der Zeitarbeit von Beginn an über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Lohngruppen 2a und 2b

Steigerungen sind auch für die Lohngruppen 2a und 2b vorgesehen. Zum 01.10.2022 wird die Lohnuntergrenze 12,63 € bzw. 12,93 € die Stunde betragen. Zum 01.04.2023 erfolgt eine weitere Anpassung auf 13,20 € bzw. 13,50 € die Stunde. Ab dem 01.01.2024 sollen in den genannten Lohngruppen dann Anpassungen auf 13,80 € bzw. 14,15 € die Stunde erfolgen.

Fazit

Durch die enorm hohe Tarifabdeckung in dieser Branche werden künftig alle Mitarbeiter Stundenlöhne erhalten, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

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