Aktuelles aus der Zeitarbeit

Die neuesten Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche rücken die Vorzüge von Zeitarbeit in ein immer besseres Licht. Während Leiharbeit lange als ein wesentlicher Teil des Niedriglohnbereichs galt, hat sich in den letzten Jahren einiges geändert. Neben der erfolgreichen Tarif-Politik gibt es in jüngster Zeit noch weitere Entwicklungen in der Leiharbeit. Dazu gehören beispielsweise die Reaktionen auf den Fachkräftemangel und eine weitere Anpassung der Manteltarifverträge für Leiharbeit.

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Fachkräftemangel in der Pflege wird mit Leiharbeit entgegengewirkt

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Besonders in der Pflege boomt in Zeiten der Corona-Pandemie die Zeitarbeit. Während sie früher noch vor allem im industriellen Bereich zu finden war, so zieht sich das Arbeitsmodell der Leiharbeit mittlerweile über sämtliche Branchen hinweg. Die Pflege stellt seit Jahren einen wichtigen Zweig der Zeitarbeitsbranche dar. Gerade in dieser Zeit sind Pflegekräfte von unschätzbarem Wert. Nicht nur Altenpflegeheime, sondern vor allem Krankenhäuser haben einen enormen Fachkräftemangel und das nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie.

Somit ist es kaum verwunderlich, dass Leiharbeit vor allem in der Pflege boomt. Der Fachkräftemangel ist jedoch nicht der einzige Grund, warum es immer mehr Leiharbeiter in dieser Branche gibt. Zum Unwohlsein der Träger wechseln nämlich auch viele Fachkräfte in die Leiharbeit, die zuvor als festangestellte Mitarbeiter von Kliniken und Pflegeheimen tätig waren. Der Grund dafür ist, dass die Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit heute oft besser sind als in einem festen Anstellungsverhältnis.

Dazu gehört beispielsweise, dass Leiharbeitnehmer ihre Schichten frei wählen können und sich die Festangestellten dementsprechend daran orientieren müssen. Darüber hinaus hat dieses Arbeitsverhältnis aber auch noch psychologische Auswirkungen, die sich vor allem im Bereich der Altenpflege zeigen: Da Leiharbeitnehmer häufiger den Arbeitsort wechseln, können sie sich von ihrer emotional belastenden Arbeit meistens besser distanzieren als festangestellte Mitarbeiter.

Leiharbeit in der Pflege boomt – das stellt Träger vor enorme Probleme

Träger von Pflegeeinrichtungen und Kliniken stehen vor großen Problemen

Die oben beschriebene Entwicklung stellt Träger von Pflegeeinrichtungen und Kliniken derzeit vor große Herausforderungen. So erfreulich die neuesten Entwicklungen für die Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche auch sind, desto mehr stehen Kliniken und Heime dadurch unter Druck. Aufgrund der beschriebenen ungleichen Behandlung von Festangestellten und Zeitarbeitern herrscht an vielen Stellen ein schlechtes Betriebsklima, wodurch nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeiter, sondern auch das Leistungspensum gemindert wird.

Hinzukommt, dass durch die Corona-Pandemie mehr Arbeit hinzukommt und Kliniken somit ohnehin regelmäßig an ihre Belastungsgrenze stoßen. Dies führt nicht zuletzt auch dazu, dass immer mehr Pflegekräfte ihren Job kündigen, auf Teilzeit wechseln oder für längere Zeit krankgeschrieben sind. Sie sind den Belastungen des täglichen Arbeitslebens nicht mehr gewachsen und ziehen sich immer mehr zurück.

Aus diesem Grund bleibt den Trägern der Einrichtungen nichts anderes übrig, als auf Leiharbeiter zurückzugreifen.

Europäischer Gerichtshof urteilt über Tarifvereinbarung

Ein bisher gültiges Gesetz im Tarifvertrag sieht vor, dass Leiharbeitnehmern ab einer gewissen Anzahl an Überstunden ein bestimmter Zuschlag bei der Entlohnung zusteht. So ist im Manteltarifvertrag für Zeitarbeit festgelegt, dass ein Arbeitnehmer 25 % Überstundenzuschlag erhält, sofern er in einem Monat mit 23 Arbeitstagen mehr als 184 Stunden gearbeitet hat.

Diese Stunden beziehen sich dabei jedoch nur auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Das bedeutet, dass bezahlter Jahresurlaub von dieser Anzahl an Stunden abgezogen wird. Gegen dieses Gesetz hat kürzlich ein Leiharbeiter geklagt. Er arbeitete an 13 Tagen in einem Monat und leistete in diesem Zeitraum einige Überstunden. An zehn Tagen des Monats nahm er jedoch seinen bezahlten Jahresurlaub. Normalerweise hätte er die Schwelle von 184 Stunden im Monat überschritten, womit ihm ein Zuschlag von 25 % zustünde. Der Arbeitgeber hat die Urlaubstage jedoch wie im Tarifvertrag vereinbart abgezogen, sodass der Zeitarbeitnehmer keinen Zuschlag bekam.

Bezahlter Urlaub soll jedoch die Gesundheit schützen und steht jedem Arbeitnehmer zu. Im Prinzip kommt es auch Arbeitgebern zugute, wenn Arbeitskräfte regelmäßige Erholungsphasen haben, um neue Energie zu tanken. Wer finanziell jedoch schlecht aufgestellt ist, kann es sich oft nicht leisten, auf finanzielle Zuschläge durch Überstunden zu verzichten.

EuGH-Urteil zu Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen

Laut dem Gericht widerspricht diese Tarifvereinbarung den europäischen Gesetzen und muss laut eigener Aussage geändert werden. Der Grund ist, dass eine solche Regelung Arbeitnehmer davon abhalten könnte, ihren bezahlten Jahresurlaub zu nehmen. Denn wenn sie in einem Monat viel Mehrarbeit geleistet haben, müssen sie ggf. dennoch auf den Überstundenzuschlag verzichten, sofern sie in dem besagten Monat ihren Jahresurlaub nehmen. Laut Gesetz darf der Arbeitgeber jedoch keine finanziellen Anreize dafür schaffen, dass Arbeitnehmer auf ihren Urlaub verzichten. Dieser diene schließlich der eigenen Sicherheit, Erholung und somit auch der Gesundheit. Mit dieser Begründung teilte der Europäische Gerichtshof mit, dass eine solche Berechnung der Überstundenzuschläge nicht rechtmäßig sei. Nach diesem Urteil muss jetzt aber noch das Bundesarbeitsgericht entscheiden, ob die Zuschläge ausbezahlt werden.

Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie

Bislang ist es in der Zeitarbeitsbranche nicht vorgesehen, Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken. Für die Zeit der Corona-Pandemie wurde dieses Gesetz jedoch geändert. Anders als in der Finanzkrise im Jahr 2012 sollen Zeitarbeiter jetzt vor Entlassungen geschützt werden. Deshalb erlaubt die Regierung nun, Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer zu beantragen. Um dies zu gewährleisten, wurde das Recht der Leiharbeitsbeschäftigten auf eine Vergütung in einsatzfreien Zeiten bei der Veränderung von Kurzarbeit aufgehoben. Hierbei handelt es sich zwar nur um eine befristete Aufhebung, allerdings ist auch dies wieder ein großer Fortschritt in der Zeitarbeitsbranche.

Außerordentliche Erlaubnis für Leiharbeit

Nicht zuletzt ist auch die außerordentliche Erlaubnis für Leiharbeit eine aktuelle Besonderheit der Corona-Pandemie. Um die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern weiter zu stabilisieren, dürfen für die Dauer der Corona-Pandemie nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorübergehend auch Arbeitgeber, die keine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben, ihre Mitarbeiter an andere Betriebe verleihen. Auch dabei handelt es sich um eine befristete Vereinbarung, die Leiharbeiter in Zeiten der Pandemie vor Kündigung und Arbeitslosigkeit schützt.

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